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							                                                       Gutachten
                                                        Nr. RA-001209-A0-216
                                        zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 54137 nach
                                                   § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
                                                        für den Sonderradtyp B41-10521



               I Auftraggeber:               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                             Schleidener Strasse 32
                                             53919 Weilerswist- Derkum



               Dieses Gutachten gilt für das Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum.
               Die Radausführungen, die nur an der Hinterachse zulässig sind, dürfen nur in Kombination
               mit dem Radtyp B41-9521 (KBA53448) an der Vorderachse verbaut werden.

               II Technische Angaben zu den Sonderrädern

               Hersteller:                                Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Radtyp:                                    B41-10521
               Radgröße:                                  10½Jx21H2
§22 54137*00




               Einpresstiefe:                             siehe Übersicht
               Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetall-Rad
               Ausführungsbezeichnung:                    siehe Übersicht
               Lochkreisdurchmesser:                      siehe Übersicht
               Lochzahl:                                  siehe Übersicht
               Mittenlochdurchmesser:                     siehe Übersicht
               Zentrierart:                               Mittenzentrierung
               Geprüfte Radlast:                          siehe Übersicht
               Reifenabrollumfang:                        siehe Übersicht


               III Übersicht der Ausführungen

               Ausführung                            Loch- Bol-           zyl.    Be-           Ein- Mitten- zul.     zul. ab
                                                     zahl/   zen-         Maß     festi-        press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
                                                     Loch- loch-Ø         Bolzen- gungs-        tiefe         umfang last *) datum
                                                     kreis-Ø              loch    bund                                       [Monat/
               Rad                 Zentrierring        [mm] [mm]            [mm] [mm]            [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
               BA1                 ohne Ring          5/112      16,50 Kegel 7,50
                                                                              19 66,60 2400 1050 08/2021
                                                                        60°
               BA1             ohne Ring         5/112 16,50 7,50 Kegel       43 66,60 2400 1050 08/2021
                                                                        60°
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



               IFM - Geschäftsstelle Essen                                PRÜFLABORATORIUM
               Schönscheidtstraße 28                          IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
               45307 Essen                           Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                                  Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001209-A0-216
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10521


               IV Beschreibung der Sonderräder

               Hersteller                            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                     Schleidener Strasse 32
                                                     53919 Weilerswist- Derkum

               Vertrieb                              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                     Schleidener Strasse 32
                                                     53919 Weilerswist-Derkum

               Fertigung                             Jajce Alloy Wheels d.o.o.
                                                     Divicani b.b.
                                                     70101 Jajce

               Art der Sonderräder                   Einteiliges Leichtmetallrad

               Korrosionsschutz                      Lackierung

               IV.1 Radanschluss

               Befestigungsart:                      siehe Übersicht
§22 54137*00




               Anzahl der Befestigungsbohrungen:     siehe Übersicht
               Durchmesser der Befestigungs-         siehe Übersicht
               bohrungen in mm:
               Lochkreisdurchmesser in mm:           siehe Übersicht
               Mittenlochdurchmesser in mm:          siehe Übersicht
               Zentrierart:                          Mittenzentrierung
               Anzugsmoment:                         je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers bzw. wie im
                                                     jeweiligen Verwendungsbereich angegeben

               IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder

               Ort                                   Bezeichnung                   Kennzeichen
               auf der Designseite (außen)           Typzeichen                    KBA 54137
                                                     ECE Genehm.-Nr. *)            E1 124R-002072
               auf der Radanschlussseite (innen)     Radtyp                        B41-10521
                                                     Hersteller                    Brock Alloy Wheels
                                                     Radgröße                      10,5Jx21H2
                                                     Gießereizeichen               JAW
                                                     Japan. Prüfzeichen            JWL
                                                     Herstellungsdatum             Tabelle, Monat/Jahr
                                                     Einpresstiefe                 z.B. ET 31
                                                     Ausführung                    z.B. BA1
                                                     Lochkreis                     z.B Lk 112

               An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               *) Nur bei Radausführungen mit ECE-Genehmigung.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001209-A0-216
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10521


               V. Sonderradprüfung

               V.1 Felgengröße

               Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit doppelseitigem Hump entsprechen
               der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den
               wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein.

               V.2 Werkstoff der Sonderräder

               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
               Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.

               V.3 Festigkeitsprüfung

               Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Rheinland - Technologiezentrum Typprüfstelle
               Lambsheim, Berichts-Nr. 21-0605-A00-V01, durchgeführt. Die Prüfberichte mit den Messergebnissen
               liegen vor.

               VI Anbau und Verwendungsprüfung
§22 54137*00




               VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug

               Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
               ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den
               Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

               VI.2 Fahrversuche

               Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpresstiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-,
               Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden
               entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 01.2018 und 4.6.8
               der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 durchgeführt.
               Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der
               Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde.
               Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O.
               genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".

               VI.3 Fahrwerksfestigkeit

               Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite,
               deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

               VI.4 Prüfergebnis

               Gegen die Verwendung des Radtyps B41-10521 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen
               bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001209-A0-216
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10521


               VII Zusammenfassung

               Die Sonderräder B41-10521 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH entsprechen
               den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom
               25.11.1998. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung)
               auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die
               erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
               Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
               des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine
               Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder
               am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage A01) in der jeweiligen
               Anlage).

               VIII Anlagen

               VIII.1 Radspezifische Anlagen

                                                          Zeichnungsnr.                          Datum
               Zeichnung der Ausführung(en)               B41-10521                              vom 18.11.2021
               Zeichnung der Befestigungsteil(e)          BS-01                                  vom 02.09.2021
§22 54137*00




               Zeichnung der Befestigungsteil(e)          CS-01                                  vom 01.07.2016
               Festigkeitsbericht                         21-0605-A00-V01                        vom 05.10.2021
               Zeichnung der Nabenkappe                   RK-01                                  vom 19.09.2018
               Radbeschreibung                            Radbeschreibung B41-10521              vom 28.09.2021


               VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen

               Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                                                           Seiten
               ANLAGE 0           Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol        8

                                  Verwendungsbereiche                                      Seiten Datum
               AUDI
               ANLAGE 1           (5/112/66,5 ET19 BA1 / ohne Ring)                        9        19.11.2021

               Kombinationen von Radtyp B41-9521 mit Radtyp B41-10521
                               Verwendungsbereiche                                         Seiten Datum
               BMW
               ANLAGE GI1      (5/112/66,5                                                 5        19.11.2021
                                VA: ET37 B41-9521 / BA1 / ohne Ring
                                HA: ET43 B41-10521 / BA1 / ohne Ring)

               | = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001209-A0-216
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10521


                                             TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                                       IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                               Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
                                       Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                       Benannt als Technischer Dienst
                                                 vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96

               Geschäftsstelle Essen, den 19.11.2021



                                                                                        Dipl. Ing. Ralf Wolff
§22 54137*00