Gutachten Nr. RA-001209-A0-216 zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 54137 nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Sonderradtyp B41-10521 I Auftraggeber: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Strasse 32 53919 Weilerswist- Derkum Dieses Gutachten gilt für das Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. Die Radausführungen, die nur an der Hinterachse zulässig sind, dürfen nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521 (KBA53448) an der Vorderachse verbaut werden. II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Radtyp: B41-10521 Radgröße: 10½Jx21H2 §22 54137*00 Einpresstiefe: siehe Übersicht Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht Lochzahl: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: siehe Übersicht Reifenabrollumfang: siehe Übersicht III Übersicht der Ausführungen Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell- Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang last *) datum kreis-Ø loch bund [Monat/ Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] BA1 ohne Ring 5/112 16,50 Kegel 7,50 19 66,60 2400 1050 08/2021 60° BA1 ohne Ring 5/112 16,50 7,50 Kegel 43 66,60 2400 1050 08/2021 60° *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00 Technischer Dienst: KBA – P 00004-96 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO Nr. : RA-001209-A0-216 Seite : 2/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-10521 IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Strasse 32 53919 Weilerswist- Derkum Vertrieb Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Strasse 32 53919 Weilerswist-Derkum Fertigung Jajce Alloy Wheels d.o.o. Divicani b.b. 70101 Jajce Art der Sonderräder Einteiliges Leichtmetallrad Korrosionsschutz Lackierung IV.1 Radanschluss Befestigungsart: siehe Übersicht §22 54137*00 Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht Durchmesser der Befestigungs- siehe Übersicht bohrungen in mm: Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser in mm: siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Anzugsmoment: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder Ort Bezeichnung Kennzeichen auf der Designseite (außen) Typzeichen KBA 54137 ECE Genehm.-Nr. *) E1 124R-002072 auf der Radanschlussseite (innen) Radtyp B41-10521 Hersteller Brock Alloy Wheels Radgröße 10,5Jx21H2 Gießereizeichen JAW Japan. Prüfzeichen JWL Herstellungsdatum Tabelle, Monat/Jahr Einpresstiefe z.B. ET 31 Ausführung z.B. BA1 Lochkreis z.B Lk 112 An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. *) Nur bei Radausführungen mit ECE-Genehmigung. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO Nr. : RA-001209-A0-216 Seite : 3/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-10521 V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit doppelseitigem Hump entsprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Rheinland - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, Berichts-Nr. 21-0605-A00-V01, durchgeführt. Die Prüfberichte mit den Messergebnissen liegen vor. VI Anbau und Verwendungsprüfung §22 54137*00 VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpresstiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 01.2018 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service". VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps B41-10521 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO Nr. : RA-001209-A0-216 Seite : 4/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-10521 VII Zusammenfassung Die Sonderräder B41-10521 des Herstellers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH entsprechen den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" vom 25.11.1998. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage A01) in der jeweiligen Anlage). VIII Anlagen VIII.1 Radspezifische Anlagen Zeichnungsnr. Datum Zeichnung der Ausführung(en) B41-10521 vom 18.11.2021 Zeichnung der Befestigungsteil(e) BS-01 vom 02.09.2021 §22 54137*00 Zeichnung der Befestigungsteil(e) CS-01 vom 01.07.2016 Festigkeitsbericht 21-0605-A00-V01 vom 05.10.2021 Zeichnung der Nabenkappe RK-01 vom 19.09.2018 Radbeschreibung Radbeschreibung B41-10521 vom 28.09.2021 VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Seiten ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol 8 Verwendungsbereiche Seiten Datum AUDI ANLAGE 1 (5/112/66,5 ET19 BA1 / ohne Ring) 9 19.11.2021 Kombinationen von Radtyp B41-9521 mit Radtyp B41-10521 Verwendungsbereiche Seiten Datum BMW ANLAGE GI1 (5/112/66,5 5 19.11.2021 VA: ET37 B41-9521 / BA1 / ohne Ring HA: ET43 B41-10521 / BA1 / ohne Ring) | = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54137 nach §22 StVZO Nr. : RA-001209-A0-216 Seite : 5/5 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-10521 TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, den 19.11.2021 Dipl. Ing. Ralf Wolff §22 54137*00