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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002073
Gutachten Nr. :         CE-000313-A0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            HK1
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   B41-1121


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             B41-1121
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                  Hinterachse *
Radausführung:                                         D13
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3341 05
Radgröße:                                           11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                    42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              66,60 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                    1030 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2420 mm
*) Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1021 (ECE-Nr. E1 124R-
002071*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-1021, D13 (ECE-Nr. E1 124R-002071*00) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
H1GLE                         Serien-Radschraube M15x1,25                 -      150 Nm
                              Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm,
                              Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-002073
Gutachten Nr. :         CE-000313-A0-216                                                       Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            HK1
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   B41-1121


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                          e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        10.0x21,ET44         11.0x21,ET42
210 bis 360     Mercedes GLS            275/45R21            315/40R21          A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                         A11)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.


Die Anlage Nr. HK1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021