Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073 Gutachten Nr. : CE-000313-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : HK1 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-1121 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-1121 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Hinterachse * Radausführung: D13 Artikel- oder Katalog-Nr: 3341 05 Radgröße: 11Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1030 kg bei Reifenabrollumfang: 2420 mm *) Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1021 (ECE-Nr. E1 124R- 002071*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-1021, D13 (ECE-Nr. E1 124R-002071*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment H1GLE Serien-Radschraube M15x1,25 - 150 Nm Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002073 Gutachten Nr. : CE-000313-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : HK1 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-1121 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.0x21,ET44 11.0x21,ET42 210 bis 360 Mercedes GLS 275/45R21 315/40R21 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A11) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Die Anlage Nr. HK1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021