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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-1121
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             D13
Radausführungskennz.:                                   D13 LK112
Radgröße:                                                11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        47 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1030 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                           e1*2001/116*0340*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET51     11Jx21H2, ET47
155 bis 285      Mercedes GL- Klasse    295/40R21          295/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         10Jx21H2, ET51    11Jx21H2, ET47
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,    285/40R21         285/40R21                       A01) bis A10)
                 GLS                                       K02)                            BF2) N295)
                 (Ausführungen ohne
                 serienmäßige            295/40R21         295/40R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterung)                     K02)                            BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
166                              e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          10Jx21H2, ET51   11Jx21H2, ET47
190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,     285/40R21        285/40R21                       A02) bis A10)
                 GLS                                                                       BF2) N295)
                 (Ausführungen mit
                 serienmäßiger
                 Radhausverbreiterung     295/40R21        295/40R21                       A02) bis A10)
                 und Serienreifen                                                          BF2)
                 295/40R21)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           10Jx21H2, ET51   11Jx21H2, ET47
180 bis 270      Mercedes GLE              275/40R21        275/40R21                      A01) bis A10)
                 (ohne                                      A94) K02)                      A11) BF3) E124) G01)
                 Radhausverbreiterungen, 295/35R21          295/35R21                      A01) bis A10)
                 nur                                        A94) K02)                      A11) BF3) E124)
                 Fahrzeugausführungen 305/35R21             305/35R21                      A01) bis A10)
                 mit Serienreifen bis                       A94) K02)                      A11) BF3) E124)
                 265/..)                   265/40R21        305/35R21                      A01) bis A10)
                                                            A94) K02)                      A11) BF3) E124) V00)
                                           275/40R21        315/35R21                      A01) bis A10)
                                                            A94) K02)                      A11) BF3) E124) G01) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse    Hinterachse
                                             10Jx21H2, ET51 11Jx21H2, ET47
143 bis 360      Mercedes GLE, GLE           285/40R21      285/40R21                      A01) bis A10)
                 Coupe                                      A94) N295)                     A11) BF3) E124a) EF0) G01)
                 (mit                        295/40R21      295/40R21                      A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen,                    A94) N305)                     A11) BF3) E124a) EF0) G01)
                 nur                         275/45R21      315/40R21                      A02) bis A10)
                 Fahrzeugausführungen                       A94)                           A11) BF3) E124a) EF0)
                 mit Serienreifen ab 275/..) 285/45R21      325/40R21                      A01) bis A10)
                                                            A94a)                          A11) BF3) E124a) EF0) G01)
                                                                                           V00)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                           e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         10Jx21H2, ET51    11Jx21H2, ET47
420 bis 450      Mercedes AMG GLE        295/40R21         295/40R21                       A01) bis A10)
                 63, 63S , GLE Coupe                       A94) N305)                      A11) BF3) G01)
                 63, 63S                 275/45R21         315/40R21                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF3)
                                         285/45R21         325/40R21                       A01) bis A10)
                                                           A94a)                           A11) BF3) G01) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                              e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            10Jx21H2, ET51   11Jx21H2, ET47
210 bis 360      Mercedes GLS               275/45R21        275/45R21                     A01) bis A10)
                 (ohne Verbreiterung,                        K02)                          A11) BF3) E125a)
                 Serie bis 21Zoll)          285/45R21        285/45R21                     A01) bis A10)
                                                             K02)                          A11) BF3) E125a)
                                            295/40R21        295/40R21                     A01) bis A10)
                                                             K02)                          A11) BF3) E125a)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           10Jx21H2, ET51   11Jx21H2, ET47
210 bis 360      Mercedes GLS              295/40R21        295/40R21                      A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterung,                                                       A11) BF3) E125a)
                 Serie bis 21Zoll )
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET51     11Jx21H2, ET47
150 bis 335      Mercedes M-Klasse,     275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                 GLE-Klasse                                K02) K108)                      A11) BF4) E107) E108) G5K)
                 (W166)                 285/35R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF4) E107) E108)
                                        295/35R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF4) E107) E108)
                                        305/35R21          305/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K15) K108)                 A11) BF4) E107) E108)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET51     11Jx21H2, ET47
386 bis 410      Mercedes ML63 AMG      295/35R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K15) K109)                 BF2)
                                        305/35R21          305/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K15) K26)                  BF2)
                                                           K108) K109)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET51     11Jx21H2, ET47
140 bis 285      Mercedes R-Klasse      275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
251 AMG                        e1*2001/116*0404*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        10Jx21H2, ET51     11Jx21H2, ET47
375              Mercedes R63 AMG       275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF2)
Die Verwendung des Rades B41-1121, D13 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1021, D13 (ABE-Nr. 54136*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
       mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite
      die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden
      (siehe Skizze – umrandeter Bereich).




N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                HK2
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage HK2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021