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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-1121
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                              P1
Radausführungskennz.:                                    P1 LK130
Radgröße:                                                11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET49
250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                          K02) N295)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 (mit 5mm                255/40R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen                    K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 im Bereich Radmitte)    255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K02) W295)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         275/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) N285)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         315/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21 M+S     275/40R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K02) W285)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         265/40R21         295/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) N305)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         265/40R21 M+S     295/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K02) W305)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         275/40R21         305/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) N315)                      A11) B34a) BF1) E66)
                                         275/40R21 M+S     305/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66)
                                         285/35R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         285/40R21         315/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET49
250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                          N295)                           A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 (mit 15mm               255/40R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen                    K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 im Bereich Radmitte)    255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                           W295)                           A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         275/40R21                       A02) bis A10)
                                                           N285)                           A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         315/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21 M+S     275/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                           W285)                           A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         265/40R21         295/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) N305)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         265/40R21 M+S     295/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) W305)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         275/40R21         305/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) N315)                      A11) B34a) BF1) E66)
                                         275/40R21 M+S     305/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66)
                                         285/35R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         285/40R21         315/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                            e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET46     11Jx21H2, ET49
250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21          305/35R21                       A02) bis A10)
                 Cayenne Coupe E-Hybrid                    N315)                           A11) B34a) BF1)
                                        275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1)
                                             285/35R21              325/30R21              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) B34a) BF1) V00)
                                             285/40R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) B34a) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9½Jx21H2, ET46   11Jx21H2, ET49
155 bis 419      Porsche Panamera, -4, - 245/35R21           285/30R21                     A01) bis A10)
                 4S, -Diesel, -S , -S E-                     K02) M00) N295)               BF2) E63) V00)
                 Hybrid                     255/35R21        295/30R21                     A01) bis A10)
                 (Ausf. mit kleinsten                        K02)                          BF2) E63) V00)
                 Serienrädern in 18Zoll)    265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                                                             K02) K38)                     BF2) E63) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9½Jx21H2, ET46   11Jx21H2, ET49
294 bis 419      Porsche Panamera S, - 255/35R21             295/30R21                     A01) bis A10)
                 4S, -GTS, -Turbo, -                         K02)                          BF2) E63) V00)
                 Turbo S
                 (Ausf. mit kleinsten       265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                 Serienrädern in 19Zoll)                     K02) K38)                     BF2) E63) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                             e13*2007/46*0919*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET49
113 bis 142      Porsche Taycan          245/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                 (Sport Limousine)                         A94a) K04) N295)                BF1) V00)
                                         255/35R21         295/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04) N305)                 BF1) V00)
                                         255/35R21         305/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF1) V00)
                                         255/40R21         295/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) N305)                      BF1) GK3) V00)
                                         265/35R21         305/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02)                       BF1)
                                         265/35R21         315/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
                                         275/35R21         315/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
                                         275/35R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1a
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GK3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
     285/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel von der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante
       einzuformen und eng an das äußere Radhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
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Teiletyp :                  B41-1121


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage GK1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021