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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-1121
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                              P1
Radausführungskennz.:                                    P1 LK130
Radgröße:                                                11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        58 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                          A94) N295)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 (mit 5mm                255/40R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen                    K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 im Bereich Radmitte)    255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94) W295)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         275/40R21                       A02) bis A10)
                                                           A94) N285)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         315/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21 M+S     275/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94) W285)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         265/40R21         295/35R21                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K02) N305)                A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         265/40R21 M+S     295/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94a) K02) W305)                A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         275/40R21         305/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) N315)                      A11) B34a) BF1) E66)
                                         275/40R21 M+S     305/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66)
                                         285/35R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         285/40R21         315/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) B34a) BF1) E66)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                          A94) N295)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 (mit 15mm               255/40R21         325/30R21                       A01) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen                    K04)                            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                 im Bereich Radmitte)    255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94) W295)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         275/40R21                       A02) bis A10)
                                                           A94) N285)                      A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                         255/45R21         315/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                             255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                    A94) W285)             A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                             265/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                    A94a) N305)            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                             265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                    A94a) W305)            A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                             275/40R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                                    N315)                  A11) B34a) BF1) E66)
                                             275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) E66)
                                             285/35R21              325/30R21              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) B34a) BF1) E66) V00)
                                             285/40R21              315/35R21              A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) E66)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                            e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET46     11Jx21H2, ET58
250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21          305/35R21                       A02) bis A10)
                 Cayenne Coupe E-Hybrid                    N315)                           A11) B34a) BF1)
                                        275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1)
                                             285/35R21              325/30R21              A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) V00)
                                             285/40R21              315/35R21              A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. :                GK1
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-1121


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021