Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. : GK1
Seite : 1/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1121
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-1121
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: P1
Radausführungskennz.: P1 LK130
Radgröße: 11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 58 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. : GK1
Seite : 2/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1121
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx21H2, ET46 11Jx21H2, ET58
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A94) N295) A11) B34a) BF1) E66) V00)
(mit 5mm 255/40R21 325/30R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen K02) A11) B34a) BF1) E66) V00)
im Bereich Radmitte) 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10)
A94) W295) A11) B34a) BF1) E66) V00)
255/45R21 275/40R21 A02) bis A10)
A94) N285) A11) B34a) BF1) E66) V00)
255/45R21 315/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF1) E66) V00)
255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
A94) W285) A11) B34a) BF1) E66) V00)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
A94a) K02) N305) A11) B34a) BF1) E66) V00)
265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A01) bis A10)
A94a) K02) W305) A11) B34a) BF1) E66) V00)
275/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
K02) N315) A11) B34a) BF1) E66)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF1) E66)
285/35R21 325/30R21 A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF1) E66) V00)
285/40R21 315/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF1) E66)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. : GK1
Seite : 3/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1121
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx21H2, ET46 11Jx21H2, ET58
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A94) N295) A11) B34a) BF1) E66) V00)
(mit 15mm 255/40R21 325/30R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen K04) A11) B34a) BF1) E66) V00)
im Bereich Radmitte) 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10)
A94) W295) A11) B34a) BF1) E66) V00)
255/45R21 275/40R21 A02) bis A10)
A94) N285) A11) B34a) BF1) E66) V00)
255/45R21 315/35R21 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) V00)
255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
A94) W285) A11) B34a) BF1) E66) V00)
265/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
A94a) N305) A11) B34a) BF1) E66) V00)
265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10)
A94a) W305) A11) B34a) BF1) E66) V00)
275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
N315) A11) B34a) BF1) E66)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66)
285/35R21 325/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) B34a) BF1) E66) V00)
285/40R21 315/35R21 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx21H2, ET46 11Jx21H2, ET58
250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
Cayenne Coupe E-Hybrid N315) A11) B34a) BF1)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1)
285/35R21 325/30R21 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) V00)
285/40R21 315/35R21 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. : GK1
Seite : 4/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1121
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
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Nr. : RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. : GK1
Seite : 5/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1121
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001210-A0-216
Anlage-Nr. : GK1
Seite : 6/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-1121
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021