Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO Nr. : RA-001210-A0-216 Anlage-Nr. : GK1 Seite : 1/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-1121 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-1121 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: P1 Radausführungskennz.: P1 LK130 Radgröße: 11Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 58 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 950 kg Reifenabrollumfang: 2420 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO Nr. : RA-001210-A0-216 Anlage-Nr. : GK1 Seite : 2/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-1121 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET46 11Jx21H2, ET58 250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) Cayenne E-Hybrid A94) N295) A11) B34a) BF1) E66) V00) (mit 5mm 255/40R21 325/30R21 A01) bis A10) Radhausverbreiterungen K02) A11) B34a) BF1) E66) V00) im Bereich Radmitte) 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10) A94) W295) A11) B34a) BF1) E66) V00) 255/45R21 275/40R21 A02) bis A10) A94) N285) A11) B34a) BF1) E66) V00) 255/45R21 315/35R21 A01) bis A10) K02) A11) B34a) BF1) E66) V00) 255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10) A94) W285) A11) B34a) BF1) E66) V00) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) A94a) K02) N305) A11) B34a) BF1) E66) V00) 265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A01) bis A10) A94a) K02) W305) A11) B34a) BF1) E66) V00) 275/40R21 305/35R21 A01) bis A10) K02) N315) A11) B34a) BF1) E66) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A01) bis A10) K02) A11) B34a) BF1) E66) 285/35R21 325/30R21 A01) bis A10) K02) A11) B34a) BF1) E66) V00) 285/40R21 315/35R21 A01) bis A10) K02) A11) B34a) BF1) E66) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO Nr. : RA-001210-A0-216 Anlage-Nr. : GK1 Seite : 3/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-1121 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET46 11Jx21H2, ET58 250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) Cayenne E-Hybrid A94) N295) A11) B34a) BF1) E66) V00) (mit 15mm 255/40R21 325/30R21 A01) bis A10) Radhausverbreiterungen K04) A11) B34a) BF1) E66) V00) im Bereich Radmitte) 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10) A94) W295) A11) B34a) BF1) E66) V00) 255/45R21 275/40R21 A02) bis A10) A94) N285) A11) B34a) BF1) E66) V00) 255/45R21 315/35R21 A02) bis A10) A11) B34a) BF1) E66) V00) 255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10) A94) W285) A11) B34a) BF1) E66) V00) 265/40R21 295/35R21 A02) bis A10) A94a) N305) A11) B34a) BF1) E66) V00) 265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10) A94a) W305) A11) B34a) BF1) E66) V00) 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10) N315) A11) B34a) BF1) E66) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10) A11) B34a) BF1) E66) 285/35R21 325/30R21 A01) bis A10) K04) A11) B34a) BF1) E66) V00) 285/40R21 315/35R21 A02) bis A10) A11) B34a) BF1) E66) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET46 11Jx21H2, ET58 250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10) Cayenne Coupe E-Hybrid N315) A11) B34a) BF1) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10) A11) B34a) BF1) 285/35R21 325/30R21 A02) bis A10) A11) B34a) BF1) V00) 285/40R21 315/35R21 A02) bis A10) A11) B34a) BF1) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO Nr. : RA-001210-A0-216 Anlage-Nr. : GK1 Seite : 4/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-1121 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO Nr. : RA-001210-A0-216 Anlage-Nr. : GK1 Seite : 5/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-1121 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm Anzugsmoment: 160 Nm E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO Nr. : RA-001210-A0-216 Anlage-Nr. : GK1 Seite : 6/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-1121 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021