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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-F0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  B41-9521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                              P1
               Radausführungskennz.:                                   P1; LK130
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        46 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
§22 53448*05




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121, P1 (ABE-Nr. 54138*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp B41-1121, P1 (ABE-Nr. 54138*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-F0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                        A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid        N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 5mm                                                                   V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/40R21          325/30R21                        A01) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)    N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            255/40R21 M+S          285/35R21 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            255/45R21              275/40R21               A02) bis A10)
                                                            N265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            255/45R21              315/35R21               A01) bis A10)
                                                            N265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
§22 53448*05




                                                            255/45R21 M+S          275/40R21 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            265/40R21              295/35R21               A01) bis A10)
                                                            N275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            265/40R21 M+S          295/35R21 M+S           A01) bis A10)
                                                            W275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            275/40R21              305/35R21               A01) bis A10)
                                                            K01) N285)                                     A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            275/40R21 M+S          305/35R21 M+S           A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            285/35R21              325/30R21               A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            285/40R21              315/35R21               A01) bis A10)
                                                            K01)                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
               Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, P1 (ABE-Nr. 54138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-F0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                        A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid        N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 15mm                                                                  V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/40R21          325/30R21                        A01) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)    N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            255/40R21 M+S          285/35R21 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            255/45R21              275/40R21               A02) bis A10)
                                                            N265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            255/45R21              315/35R21               A02) bis A10)
                                                            N265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
§22 53448*05




                                                            255/45R21 M+S          275/40R21 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            265/40R21              295/35R21               A02) bis A10)
                                                            N275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            265/40R21 M+S          295/35R21 M+S           A02) bis A10)
                                                            W275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            275/40R21              305/35R21               A02) bis A10)
                                                            N285)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            275/40R21 M+S          305/35R21 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            285/35R21              325/30R21               A01) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           V00)
                                                            285/40R21              315/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
               Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, P1 (ABE-Nr. 54138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-F0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                            e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET46     11Jx21H2, ET58
               250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21          305/35R21                        A02) bis A10)
                                Cayenne Coupe E-Hybrid N285)                                               A11) B34a) BF1)
                                                       275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1)
                                                            285/35R21              325/30R21               A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) V00)
                                                            285/40R21              315/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1)
               Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, P1 (ABE-Nr. 54138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
§22 53448*05




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
               224 bis 349      Porsche Cayenne,        285/45R21         315/40R21                        A01) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                (Modell 2023, mit 5mm                                                      ER1)
                                Radhausverbreiterungen
                                im Bereich Radmitte)
               Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-1121, P1 (ABE-Nr. 54138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-F0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 53448*05




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                        2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-F0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 53448*05




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2023
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  B41-1121
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                              P1
               Radausführungskennz.:                                    P1 LK130
               Radgröße:                                                11Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        58 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
§22 54138*03




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*05)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                          A94) N295)                      A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 5mm                                                                  V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/40R21          325/30R21                       A01) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                      K02)                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            255/40R21 M+S          285/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W295)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            255/45R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                                   A94) N285)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            255/45R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
§22 54138*03




                                                            255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W285)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            265/40R21              295/35R21              A01) bis A10)
                                                                                   A94a) K02) N305)       A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                   A94a) K02) W305)       A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            275/40R21              305/35R21              A01) bis A10)
                                                                                   K02) N315)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            285/35R21              325/30R21              A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            285/40R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) B34a) BF1) E66) E67)
               Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*05) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                          A94) N295)                      A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 15mm                                                                 V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/40R21          325/30R21                       A01) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                      K04)                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            255/40R21 M+S          285/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W295)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            255/45R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                                   A94) N285)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            255/45R21              315/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
§22 54138*03




                                                            255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W285)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            265/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                                   A94a) N305)            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94a) W305)            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            275/40R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                                                   N315)                  A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                            285/35R21              325/30R21              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          V00)
                                                            285/40R21              315/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
               Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*05) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                            e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET46     11Jx21H2, ET58
               250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21          305/35R21                       A02) bis A10)
                                Cayenne Coupe E-Hybrid                    N315)                           A11) B34a) BF1)
                                                       275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1)
                                                            285/35R21              325/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) V00)
                                                            285/40R21              315/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1)
               Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*05) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
§22 54138*03




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET46    11Jx21H2, ET58
               224 bis 349      Porsche Cayenne,        285/45R21         315/40R21                       A01) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                          A94a) K04)                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                (Modell 2023, mit 5mm                                                     ER1)
                                Radhausverbreiterungen
                                im Bereich Radmitte)
               Die Verwendung des Rades B41-1121, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, P1 (ABE-Nr. 53448*05) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 54138*03




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                        2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 54138*03




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54138 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001210-D0-216
               Anlage-Nr. :                GK1
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-1121


               W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage GK1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ B41-1121 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2023
§22 54138*03