Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001834 Gutachten Nr. : CE-000255-E0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 15a Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BA1 Artikel- oder Katalog-Nr: 3391 14 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 26 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G7L Serien-Radschraube M14x1,25 - 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm, Kegel 60°, Kalotte beweglich Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001834 Gutachten Nr. : CE-000255-E0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 15a Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G7L e1*2018/858*00154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 280 BMW 7er, i7 245/50R19 A03)A05)A06)A10) (LIM. STUFENHECK 4T.) B81) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm, - Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 21.09.2023