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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-859
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              T4
Radausführungskennz.:                                   T4; Lk114,3
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   60,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      920 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP-580D6F 110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP-580D6F 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                            e6*2007/46*0111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 235/45R19                                  A02) bis A10)
                NX300h                  G4C)                                    BF1)

                                        235/50R19
                                        A01) K03) K04)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 203     Lexus RX300, RX350     235/45R19                                A01) bis A10)
                                                                                BF1) K01)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HXU3(A)                       e6*2001/116*0098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Lexus RX400h           235/45R19                                A01) bis A10)
                                                                                BF1) K01)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/50R19                                   A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        235/55R19

                                        245/50R19
                                        A01) K01) K04)

                                        255/50R19
                                        A01) K01) K02)

                                        275/45R19
                                        A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/55R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                             K02)               BF1) V00)
                                        245/50R19            275/45R19          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL2 (EU, M)                   e6*2007/46*0163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 221     Lexus RX200T, RX300, 235/55R19                             A02) bis A10)
                RX350, RX450H,                                             A11) BF1) EF0)
                RX450HL


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis         225/40R19                           A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     GCS) K04) K81)                      BF1) K01)

                                         235/35R19
                                         K04)

                                         235/40R19
                                         G0Z) K04) K13) K22) K81)

                                         245/35R19
                                         K02) K81)

                                         255/30R19
                                         G5V) K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla          225/35R19                            A01) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)                                          A11) BF1) K01)
                                      235/30R19
                                      K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K01) K02) K16)
                                                                           K25) K26) K88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A01) bis A10)
                (ohne                                                      BF1) E62) K01) K04)
                Serienverbreiterung,     245/45R19
                nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit                                                       BF1) E62)
                Serienverbreiterung,     245/45R19
                nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             235/50R19                          A01) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    G2H) K04) K89)                     BF2) E63) K01)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     245/45R19
                bzw.                    K04)
                e6*2007/46*0166*00)
                                        245/50R19
                                        G5Z) K04) K89)

                                         255/45R19
                                         K04) K89)

                                         275/45R19
                                         G5Z) K02) K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4            235/55R19                          A01) bis A10)
                                     GCE)                               A11) BF1) K01) K02)

                                       245/45R19
                                       GL2)

                                       245/50R19

                                       255/45R19

                                       255/50R19
                                       GCE)

                                       265/45R19

                                       275/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Toyota RAV4            235/55R19                          A01) bis A10)
                                     GCE)                               A11) BF1) K01) K02)

                                       255/45R19

                                       265/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                           e11*2001/116*0350*..
AR2N                          e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso          225/40R19                         A01) bis A10)
                                      K83)                              BF1) K01) K16) K23)

                                       235/35R19
                                       K04) T91)

                                       255/30R19
                                       K02) T91)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP-580D6F
       Anzugsmoment: 110 Nm
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Nr. :                       RA-001100-D0-216
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Teiletyp :                  B41-859


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP-580D6F
       Anzugsmoment: 120 Nm

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859


GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
       225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001100-D0-216
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-859



K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K81)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
       kürzen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
          und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die im Bereich der Radmitte befindliche Lasche (Kunststoff und Metall) zur Befestigung
         der Kunststoffradhauskante ist um 25 mm zu kürzen (hierdurch entfällt der
         Befestigungsniet),
       • die verbleibende Kunststoffradhauskante ist klebend an der Blechradhauskante zu
         befestigen.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2022
						
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