Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-B0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: W12 Radausführungskennz.: W12; Lk120 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1000 kg Reifenabrollumfang: 2380 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: LAND-ROVER Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 140 Nm BF2 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 143 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-B0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LA e11*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 220 Land-Rover Discovery 3 235/55R19 A01) bis A10) (außer K03) T105) BF1) E45) beschußgeschützte Ausführung) 255/50R19 K01) K04) 255/55R19 K01) K04) 265/50R19 K01) K04) 275/50R19 K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LA e11*2001/116*0233*.. LA e11*2007/46*0135*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 276 Land-Rover Discovery 4 255/55R19 A01) bis A10) (außer BF1) E45) K01) K04) beschußgeschützte 265/50R19 Ausführung) 275/50R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LE e5*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 294 Land-Rover Defender 110 255/65R19 A02) bis A10) (5-Türer ) A97a) BF1) EF0) 285/55R19 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-B0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LR e11*2007/46*3784*.. LR e11*2007/46*4189*.. LR e5*2007/46*1054*.. LR e5*2007/46*1055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 250 Land-Rover Discovery 5 235/65R19 A02) bis A10) N245) BF1) EF0) 235/65R19 M+S 255/55R19 255/60R19 265/55R19 275/50R19 A01) K01) 275/55R19 A01) K01) 285/55R19 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LM e11*98/14*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 375 Range Rover 255/55R19 A01) bis A10) (außer BF1) E45) EF0) K01) K40) beschußgeschützte 265/50R19 Ausführungen) K04) 275/50R19 K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-B0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LG e11*2007/46*0649*.. LG e5*2007/46*1053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 294 Range Rover 235/65R19 A02) bis A10) BF1) E45) EF0) 255/55R19 A01) K03) 255/60R19 A01) K03) 265/55R19 A01) K01) 275/50R19 A01) K01) 275/55R19 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LW e11*2007/46*0909*.. LW e5*2007/46*1056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 386 Range Rover Sport 235/65R19 A02) bis A10) BF2) EB1) EF0) 255/55R19 255/60R19 265/55R19 A01) K03) 275/50R19 A01) K01) 275/55R19 A01) K01) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-B0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A97a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 143 Nm E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-B0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den Radhausausschnittkanten zu entfernen • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten umzulegen • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 13 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.11.2020