Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V4 Radausführungskennz.: V4; Lk120 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2380 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 132 VW Amarok 235/55R19 A01) bis A10) (ohne Serien- T105) BF1) K01) K02) Radhausverbreiterungen) 245/50R19 T105) 245/55R19 255/45R19 T104) 255/50R19 265/50R19 275/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 190 VW Amarok 245/50R19 A02) bis A10) (mit Serien- T105) BF1) Radhausverbreiterungen) 245/55R19 255/50R19 255/55R19 265/50R19 275/45R19 275/50R19 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 128 VW Touareg 235/55R19 A01) bis A10) (Radanschluss 5/120) K03) BF1) K04) 245/50R19 K03) 255/50R19 K01) 275/45R19 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 128 VW T5, Multivan, 235/45R19 A02) bis A10) Multivan Beach, A93) T99) BF1) E75) E89) E97) Multivan Starline, Caravelle, California, 245/40R19 California Beach, T98) Transporter, Transporter Flex, 245/45R19 Business A01) G01) T102) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 255/40R19 16Zoll) T100) 265/40R19 A01) K03) M00) T102) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5, Multivan, 235/45R19 A02) bis A10) Multivan Beach, A93) T99) BF1) E75) E89) E97) Multivan Starline, Caravelle, California, 245/40R19 California Beach, T98) Transporter, Transporter Flex, 245/45R19 Business A01) G01) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R19 in17Zoll) T100) 265/40R19 A01) K03) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 235/45R19 A02) bis A10) geschlossener Kasten A93) T99) BF1) E75) E97a) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 245/40R19 16Zoll) T98) 245/45R19 A01) G01) T102) 255/40R19 T100) 265/40R19 A01) K03) M00) T102) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 235/45R19 A02) bis A10) geschlossener Kasten A93) T99) BF1) E75) E97a) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 245/40R19 17Zoll) T98) 245/45R19 A01) G01) T102) 255/40R19 T100) 265/40R19 A01) K03) M00) T102) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 6/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Anzugsmoment: 180 Nm E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder 225/75R16C ausgerüstet sind. E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“: - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15, - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 7/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-A0-216 Anlage-Nr. : 11 Seite : 8/8 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 11 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 21.09.2020