Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  B41-8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             BA1
               Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
               Radgröße:                                               8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
§22 53428*08




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1060 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                           e1*2018/858*00123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180     BMW 2er Coupe          225/35R20                                 A01) bis A10)
                                                      K04)                                      BF1)

                                                        255/30R20
                                                        K01) K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K02)               BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53428*08




               85 bis 210      BMW 3er                225/35R20                                 A01) bis A10)
                               (Heckantrieb)                                                    A11) BF1) K01) K04) N235)
                                                                                                T90)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 3er                  225/35R20                               A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                                  A11) BF1) K01) K04) N235)
                                                                                                T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                           e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er Coupe, Cabrio 225/35R20                                  A01) bis A10)
                                                      K04)                                      BF1) T90)

                                                        245/30R20
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 105      BMW i4                 HL 255/35R20                              A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K02)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R20            HL 255/35R20       A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                        HL 245/35R20         HL 255/35R20       A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                            e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20                                A01) bis A10)
                               xDrive, BMW 5er Hybrid K03) N245) T92)                           A11) BF1) E21)
                               (Limousine, außer
§22 53428*08




                               M550i xDrive und        245/35R20
                               M550d xDrive)           K01) K04) T95)

                                                        255/30R20
                                                        K01) K02) T92)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                             e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390     BMW 5er                  245/35R20 M+S                           A01) bis A10)
                               (Limousine, nur M550i                                            BF1) E21) EF0) K01) K04)
                               xDrive und M550d
                               xDrive)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                          e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) K04)
                                                        255/35R20
                                                        T97)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20                                A01) bis A10)
                               (Baureihe G11)                                                   A11) BF1) K04)
                                                       255/35R20
                                                       T97)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7L                           e1*2018/858*00154*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 280     BMW 7er, i7            245/45R20                           A02) bis A10)
                                                      N255) T103)                         B81) BF2) EF0)

                                                        255/40R20
                                                        N265) T101)

                                                        255/45R20
                                                        N265)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                             e1*2007/46*1906*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235 bis 250     BMW 840d xDrive, 840i 255/30R20 M+S                        A01) bis A10)
                               xDrive                                                     BF1) K01) K04) T92)
                               (Coupe 2-türer, Cabrio)
§22 53428*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                             e1*2007/46*1906*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               390             BMW M850i xDrive         255/30R20 M+S                     A01) bis A10)
                               (Coupe 2-türer, Cabrio)                                    BF1) K01) K04) T92)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BMWI-N                        e1*2018/858*00109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               102             BMW iX xDrive 40       235/55R20                           A01) bis A10)
                                                      K04)                                BF3)

                                                        235/60R20
                                                        K04)

                                                        255/50R20
                                                        K01) K04)

                                                        255/55R20
                                                        K01) K04)

                                                        265/50R20
                                                        K01) K04)

                                                        275/50R20
                                                        K01) K02)

                                                        285/50R20
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 235/45R20                         A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K04)
                                                       245/40R20
                                                       K03)

                                                       245/45R20
                                                       K03) K78)

                                                       255/40R20
                                                       K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                       A01) bis A10)
§22 53428*08




                                                                                        A11) BF1) EF0) K03) K04)
                                                       245/45R20 M+S
                                                       K78)

                                                       255/40R20 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                          e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              BMW iX3                245/45R20                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K03) K04)
                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1)
                                                       245/40R20

                                                       245/45R20

                                                       255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1)
                                                       245/45R20 M+S

                                                       255/40R20 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     BMW X5                 255/45R20                         A02) bis A10)
                                                      T105)                             BF3) E71) EF0)

                                                       265/45R20

                                                       275/45R20
§22 53428*08




                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                           e1*2007/46*1952*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW X7                 255/50R20 M+S                     A01) bis A10)
                                                      K01) K04)                         A11) BF3) ER1)

                                                       255/55R20 M+S
                                                       K01) K04)

                                                       265/50R20 M+S
                                                       K01) K04)

                                                       275/45R20
                                                       K03) N285)

                                                       275/50R20
                                                       K01) K04) N285)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4Z                           e1*2007/46*1949*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250     BMW Z4                 225/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       235/30R20 M+S

                                                       245/30R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/35R20 M+S        245/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)
                                                       235/30R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                       N245)                N265)              BF1) V00)
                                                       235/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                               BF1) V00)

               Auflagen und Hinweise
§22 53428*08




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520



               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 53428*08




               B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 2120 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 53428*08




                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                         um 5 mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                         gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001102-I0-216
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-8520



               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
§22 53428*08




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2023