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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     1 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  B41-8520
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             BA1
             Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
             Radgröße:                                               8½Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
§ 22 53428




             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      1060 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit   Anzugs-
             Kürzel                                                                                  moment
             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F       180 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       140 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       150 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       160 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     2 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             GE                                e1*2007/46*1914*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             158             Audi e-tron, e-tron        255/50R20                         A02) bis A10)
                             Sportback                                                    BF1)
                                                        265/50R20

                                                      275/45R20


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R20                            A01) bis A10)
                             (Baureihe B8,           N235) T90)                           BF2) E79) K64)
                             Limousine, Kombi,
                             außer S4)               235/30R20
                                                     K03) K04) N245) T88)
§ 22 53428




                                                      245/30R20
                                                      K01) K04) K28) T90)

                                                      255/30R20
                                                      K01) K04) K28)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                            e1*2001/116*0430*..
             B81                           e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             200 bis 245     Audi A4, S4            245/30R20                             A01) bis A10)
                             (Baureihe B8,          T90)                                  BF2) E79) K01) K04) K28)
                             Limousine, Kombi)                                            K64)
                                                    255/30R20


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R20                            A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,           A01) GEH) K76) T90)                  BF2) E79a)
                             Limousine, Kombi)
                                                     235/30R20
                                                     T88)

                                                      245/30R20
                                                      A01) K71) T90)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     3 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                            e1*2001/116*0430*..
             B81                           e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi S4                225/35R20 M+S                        A01) bis A10)
                             (Baureihe B9,          K76)                                 BF2) E79a) T90)
                             Limousine, Kombi )
                                                    245/30R20
                                                    K71)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             B81                              e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 245     Audi A5                   225/35R20                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235) T90)                    BF2) E82)
                             Baureihe 8F und 8T)
                                                       245/30R20
§ 22 53428




                                                       T90)

                                                      255/30R20
                                                      GCF)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             B81                              e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Cabrio, T90)                               BF2) E82)
                             Baureihe 8F und 8T)
                                                       255/30R20
                                                       GCF)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 210      Audi A5                   225/35R20                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Baureihe G4X) T90)                         BF2) E82a)
                             F5)
                                                       235/30R20
                                                       T88)

                                                      245/30R20
                                                      T90)

                                                      255/30R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     4 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             255 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Baureihe T90)                              BF2) E82a)
                             F5)
                                                       255/30R20
                                                       G4X)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi A5                  225/35R20                          A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5) G4X) T90)                          BF2) E82a)

                                                      245/30R20
                                                      T90)
§ 22 53428




                                                      255/30R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi S5                  255/30R20                          A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5)                                    BF2) E82a) G4X)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 245     Audi A6                 225/35R20                           A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93a) N235) T90)                    BF2) E54)

                                                      235/35R20
                                                      N245) T92)

                                                      245/35R20
                                                      A01) K13) K22) K73) N255)

                                                      255/35R20
                                                      A01) K13) K22) K25) K73)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             309 bis 331     Audi S6                 255/35R20                           A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                          BF2) K13) K22) K25) K73)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     5 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 180     Audi A6                 225/40R20                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      A93) N235) T90)                   BF2) E21)
                             Frontantrieb)
                                                     235/40R20
                                                     A93a) N245)

                                                     245/40R20
                                                     N255)

                                                     255/35R20
                                                     A01) A93) K03) K04)

                                                     255/40R20
                                                     A01) K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
§ 22 53428




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 250     Audi A6                 235/40R20                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      A93a) N245) T96)                  BF2) E21) E54)
                             Allradantrieb)
                                                     245/40R20
                                                     N255)

                                                     255/35R20
                                                     A01) A93) K03) K04) T97)

                                                     255/40R20
                                                     A01) K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             257             Audi S6                 255/35R20                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93)                              B59) BF2)

                                                     255/40R20


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                         A02) bis A10)
                                                     N255)                             BF2)

                                                     255/35R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     6 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   245/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                       BF2)
                                                     255/35R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                            e1*2007/46*0544*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             412 bis 445     Audi RS7, RS7 Sportback 245/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                       BF2)
                                                     245/40R20 M+S

                                                     255/35R20 M+S
§ 22 53428




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4H                            e1*2007/46*0284*..
             4H                            e1*2007/46*0398*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 368     Audi A8, A8L           235/45R20                          A02) bis A10)
                                                    N245)                              BF3) E44)

                                                     245/40R20
                                                     N255)

                                                     255/40R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4H                            e1*2007/46*0284*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             382             Audi S8                235/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                       BF3)
                                                     245/40R20 M+S

                                                     255/40R20 M+S


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F8                            e1*2007/46*1751*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R20                          A02) bis A10)
                                                    N245)                              A93a) BF4) E44) EF0)

                                                     245/40R20
                                                     N255)

                                                     255/40R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     7 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8R                              e1*2001/116*0473*..
             8R                              e1*2001/116*0497*..
             8R1                             e13*2007/46*1083*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                          A02) bis A10)
                             (ohne                                                       A94) BF4) EF0)
                             Serienverbreiterung)     245/45R20

                                                      255/45R20
                                                      A01) K03)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8R                              e1*2001/116*0473*..
             8R                              e1*2001/116*0497*..
             8R1                             e13*2007/46*1083*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 53428




             100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF4) EF0)
                                                       245/45R20

                                                      255/45R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8R                              e1*2001/116*0473*..
             8R1                             e13*2007/46*1083*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF4)
                                                       245/45R20 M+S

                                                      255/45R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                              e1*2007/46*1550*..
             FY                              e1*2007/46*1685*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi Q5                  235/45R20                          A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                       A94) BF4) E44)
                             Flaps vorne u. hinten)   245/45R20

                                                      255/45R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      265/45R20
                                                      A01) K03) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     8 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                              e1*2007/46*1550*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             255 bis 260     Audi SQ5                 255/45R20                          A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                       A94) BF4) K03) K04)
                             Flaps vorne u. hinten)   265/45R20


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                               e1*2007/46*1550*..
             FY                               e1*2007/46*1685*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                        A94) BF4) E44)
                             Flaps vorne u. hinten)    245/45R20

                                                      255/45R20

                                                      265/45R20
§ 22 53428




             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                               e1*2007/46*1550*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             255 bis 260     Audi SQ5                  255/45R20                         A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                        A94) BF4)
                             Flaps vorne u. hinten)    265/45R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4L                              e1*2001/116*0350*..
             4L                              e1*2001/116*0367*..
             4L1                             e13*2007/46*1081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 250     Audi Q7                  255/45R20                          A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-    A93) N265)                         BF1) E78a)
                             Flaps)
                                                      255/45R20 M+S
                                                      A93)

                                                      255/50R20
                                                      N265)

                                                      255/50R20 M+S

                                                      265/45R20
                                                      A93a) N275)

                                                      265/45R20 M+S
                                                      A93a)
§ 22 53428




                                                      275/45R20
                                                      N285)

                                                      275/45R20 M+S


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             4L                               e1*2001/116*0350*..
             4L                               e1*2001/116*0367*..
             4L1                              e13*2007/46*1081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 250     Audi Q7                   255/45R20                         A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-      A93) N265)                        BF1) E78a)
                             Flaps)
                                                       255/45R20 M+S
                                                       A93)

                                                      255/50R20
                                                      N265)

                                                      255/50R20 M+S

                                                      265/45R20
                                                      A93a) N275)

                                                      265/45R20 M+S
                                                      A93a)

                                                      275/45R20
                                                      N285)

                                                      275/45R20 M+S
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     10 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4L                              e1*2001/116*0350*..
             4L1                             e13*2007/46*1081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             320             Audi SQ7                 255/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-    A93)                               BF1) E78a)
                             Flaps)
                                                      255/50R20 M+S

                                                      265/45R20 M+S
                                                      A93a)

                                                      275/45R20 M+S


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             4L                               e1*2001/116*0350*..
             4L1                              e13*2007/46*1081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 53428




             320             Audi SQ7                  255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-      A93)                              BF1) E78a)
                             Flaps)
                                                       255/50R20 M+S

                                                      265/45R20 M+S
                                                      A93a)

                                                      275/45R20 M+S


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     11 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§ 22 53428




                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                    • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-559F
                    Anzugsmoment: 180 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-568F
                    Anzugsmoment: 140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     12 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-568F
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-568F
                    Anzugsmoment: 160 Nm

             E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

             E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

             E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                   -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
§ 22 53428




                   -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                   -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

             E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                    • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                   • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     13 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                  265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GEH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                  225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§ 22 53428




                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     14 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                      eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                      Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

             K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                    an das Blechradhaus anzulegen.

             K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                    Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                    Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                    Freigängigkeit herzustellen.

             K76)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu
                      entfernen,
§ 22 53428




                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
                      Radmitte umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
                      die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     15 / 15
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 53428




             Die Anlage 3 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020