Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  B41-8520
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             BA1
             Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
             Radgröße:                                               8½Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
§ 22 53428




             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      1060 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                             Schaftlänge 27 mm
             BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                             Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2AT                            e1*2007/46*1675*..
             F2GT                            e1*2007/46*1677*..
             UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 170      BMW 2er Active           225/35R20                         A01) bis A10)
                             Tourer, Active Tourer    T90)                              BF1) K01) K02) K18) K28)
                             xDrive, Gran Tourer,
                             Gran Tourer xDrive       235/30R20
                                                      T88)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F1X                           e1*2007/46*1676*..
             UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/35R20                           A01) bis A10)
                             xDrive                 K04)                                BF2) E72) K01)
§ 22 53428




                                                      235/35R20
                                                      K04) K89)

                                                      255/30R20
                                                      K02) K89)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2X                           e1*2007/46*1824*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 225      BMW X2                 255/30R20                           A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K04)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             G3X                           e1*2007/46*1797*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 195     BMW X3                 245/40R20                           A02) bis A10)
                                                                                        A94) BF1)
                                                      245/45R20

                                                      255/40R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             G3X                           e1*2007/46*1797*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                        A94) BF1) EF0)
                                                      245/45R20 M+S

                                                      255/40R20 M+S
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             G4X                           e1*2007/46*1881*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 195     BMW X4                 245/40R20                         A02) bis A10)
                                                                                      A94) BF1)
                                                     245/45R20

                                                     255/40R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             G4X                           e1*2007/46*1881*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                      A94) BF1)
                                                     245/45R20 M+S

                                                     255/40R20 M+S
§ 22 53428




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             G5X                           e1*2007/46*1918*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 250     BMW X5                 255/45R20                         A02) bis A10)
                                                    T105)                             A93) A94) BF3) E71) EF0)

                                                     265/45R20

                                                     275/45R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             G7X                           e1*2007/46*1952*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 390     BMW X7                 255/50R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                    A94)                              BF3)

                                                     255/55R20 M+S
                                                     A94)

                                                     265/50R20 M+S
                                                     A94)

                                                     275/45R20
                                                     A94) N285)

                                                     275/50R20
                                                     A94) N285)

                                                     285/50R20
                                                     A94a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMX                           e1*2007/46*1682*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/35R20                             A01) bis A10)
                                                    K04)                               BF2) K01)

                                                     245/30R20
                                                     K02)

                                                     255/30R20
                                                     K02)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMX                           e1*2007/46*1682*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/35R20                             A01) bis A10)
                             John Cooper Works      K04)                               BF2) K01)
§ 22 53428




                                                     255/30R20
                                                     K02)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§ 22 53428




             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

             E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 53428




                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                    umgelegten Radhauskante zu kürzen.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                       Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                    • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                    • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                       Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

             N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 3a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020
§ 22 53428