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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     1 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  B41-8520
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             BA1
             Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
             Radgröße:                                               8½Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
§ 22 53428




             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      1060 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F     130 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F    150 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F    120 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     2 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio    GCX) K122) N235) T90)             BF1) E110a) K01) K132)
                             A205)
                                                    225/35R20 M+S
                                                    GCX) K122) T90)

                                                     235/30R20
                                                     N245) T88)

                                                     235/30R20 M+S
                                                     T88)

                                                     245/30R20
                                                     K28) K103) K122) T90)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
§ 22 53428




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Limousine, W205)      GH1) K122) N235) T90)             BF1) E103) K01) K04)

                                                     225/35R20 M+S
                                                     GH1) K122) T90)

                                                     235/30R20
                                                     N245) T88)

                                                     235/30R20 M+S
                                                     T88)

                                                     245/30R20
                                                     K28) K103) K122) T90)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204K                          e1*2001/116*0457*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Kombi, S205)          GCX) N235)                        BF1) E103) K01) K04) K122)
                                                                                      T90)
                                                     225/35R20 M+S
                                                     GCX)

                                                     245/30R20
                                                     GCT) K28) K103)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     3 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             218                             e1*2007/46*0485*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 245     Mercedes CLS             245/30R20                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;       T90)                              A94) BF1) EB1)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   255/30R20
                             245/45R17)               T92)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             218                             e1*2007/46*0485*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 300     Mercedes CLS             255/30R20                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;                                         A94) BF1) EB1) T92)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             255/40R18)
§ 22 53428




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             143 bis 270     Mercedes CLS           245/35R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                        A94) BF2)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;          T90)                              BF2)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   235/35R20
                             ab 225/..)
                                                      245/30R20
                                                      T90)

                                                      245/35R20

                                                      255/30R20

                                                      255/35R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1EC                            e1*2007/46*1666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20                          A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;          N255) T90)                         BF2)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   245/35R20
                             ab 245/..)               N255)

                                                      255/30R20
                                                      N265) T92)

                                                      255/35R20
                                                      N265)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
             211G                          e1*2001/116*0274*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§ 22 53428




             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75 bis 285      Mercedes E-Klasse      245/30R20                            A02) bis A10)
                             (Limousine )                                                BF1) T90)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             212                             e1*2001/116*0501*..
             212G                            e1*2007/46*0484*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20                         A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,         T88)                              BF1) E111) K01)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in 245/30R20
                             16Zoll)                   K04) T90)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             212                             e1*2001/116*0501*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             125 bis 300     Mercedes E-Klasse         245/30R20                         A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                           BF1) E111) K01) K04) T90)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in
                             17Zoll oder 18Zoll)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     5 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             212                           e1*2001/116*0501*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)      K03) N245) T92)                          BF2) E111a) EF0)

                                                     245/35R20
                                                     K01) N255) T95)

                                                     255/30R20
                                                     K01) N265) T92)

                                                     255/35R20
                                                     GEE) K01) K133) N265) T97)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne                hinten
                                                     225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                     N235) T90)           N265) T92)         BF2) E111a) EF0) V00)
§ 22 53428




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1ES                          e1*2007/46*1560*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                A01) bis A10)
                             (S213, Kombi)          N255) T95)                               BF2) EF0) K01)

                                                     255/35R20
                                                     GEE) K133) N265) T97)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             R1ES                          e1*2007/46*1560*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/35R20                                A01) bis A10)
                             Terrain                T95)                                     BF2) K134)

                                                     245/40R20

                                                     255/35R20
                                                     K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     6 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                            e1*2007/46*0598*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/50R20                          A01) bis A10)
                             GLS                     K02) N275)                         BF2) EF0) K01)
                             (Ausführungen ohne
                             serienmäßige            275/45R20
                             Radhausverbreiterung) K04)

                                                      275/50R20
                                                      K02) K112) K113)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             166                             e1*2007/46*0598*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/50R20                         A02) bis A10)
                             GLS                      N275)                             BF2) EF0)
                             (Ausführungen mit
§ 22 53428




                             serienmäßiger            275/45R20
                             Radhausverbreiterung
                             und Serienreifen         275/50R20
                             295/40R21)               A01) K01) K04) K112) K113)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             245G                          e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                           A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K118) K120)
                                                      245/35R20
                                                      K01) K119)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             245G                          e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/35R20                               A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K118) K119) K120)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2B                           e1*2007/46*1909*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                           A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K02) K120)
                                                      245/40R20

                                                      255/40R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     7 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                          e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 243     Mercedes GLC           235/45R20                          A02) bis A10)
                             (X253)                 A94)                               BF2)

                                                     245/45R20
                                                     A94)

                                                     255/45R20

                                                     265/45R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                          e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             270 bis 287     Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                             AMG, GLC 43 AMG                                           BF2)
§ 22 53428




                             Coupe                  245/45R20 M+S
                             (X253, C253)
                                                    255/40R20 M+S

                                                     255/45R20 M+S

                                                     265/45R20 M+S


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                           e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                         A02) bis A10)
                             (C253, ohne                                               BF2)
                             Radhausverbreiterungen 245/45R20
                             an Achse 2)
                                                     255/45R20

                                                     265/45R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     8 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                           e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                             (C253, mit              N245)                                   BF2)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)             235/45R20 M+S

                                                     245/45R20
                                                     N255)

                                                     245/45R20 M+S

                                                     255/45R20

                                                     265/45R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             164                           e1*2001/116*0315*..
§ 22 53428




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                                A01) bis A10)
                                                    N255)                                    BF2) K01)

                                                     255/45R20
                                                     K04)

                                                     265/45R20
                                                     K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 380     Mercedes S-Klasse,     245/35R20                                A02) bis A10)
                             Heckantrieb            N255) T95)                               BF2) E97a)
                             (W221)
                                                    255/35R20
                                                    N265)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne                hinten
                                                     235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                                     N245) T92)           N265)              BF2) E97a) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 320     Mercedes S-Klasse, 4-  245/35R20                                A02) bis A10)
                             MATIC                  N255) T95)                               BF2) E97a)
                             (W221)
                                                    255/35R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     9 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/40R20                         A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) N255) T99)                        BF2) E98b)

                                                     245/40R20 M+S
                                                     T99)

                                                     255/35R20
                                                     N265) T97)

                                                     255/35R20 M+S
                                                     T97)

                                                     255/40R20
                                                     GAP) N265)

                                                     255/40R20 M+S
                                                     GAP)
§ 22 53428




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/40R20 M+S                     A02) bis A10)
                             S65 AMG                                                  BF2) E98b)
                             (Limousine, W222)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20                         A02) bis A10)
                             Coupe, Cabrio          A94a)                             BF2)
                             (C217, A217)
                                                    255/35R20
                                                    A94)

                                                     255/40R20
                                                     A01) G01)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             221                           e1*2001/116*0335*..
             221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             430 bis 463     Mercedes S63 AMG       255/40R20 M+S                     A02) bis A10)
                             Coupe, S65 AMG Coupe,                                    BF2)
                             S63 AMG Cabrio
                             (C217, A217)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     10 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             230                            e1*98/14*0169*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             170 bis 380     Mercedes SL             245/30R20 M+S                     A02) bis A10)
                             (Baureihe R230)                                           BF3) E114) EF0)
                                                     255/30R20
                                                     N265)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             230                            e1*98/14*0169*..
             230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,      255/30R20 M+S                     A02) bis A10)
                             SL65 AMG                                                  BF3) E114) EF0)
                             (Baureihe R230)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 53428




             230                            e1*98/14*0169*..
             231                            e1*2007/46*0803*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             225 bis 335     Mercedes SL             255/30R20                         A02) bis A10)
                             (Baureihe R231)                                           A94a) BF1) E114a) E115)
                                                                                       N265)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     11 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.
§ 22 53428




             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-568F
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-568F
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-568F
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                   Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     12 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                   Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

             E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                   nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                   • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

             E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                   Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

             E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                   die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

             E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                   die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

             E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                   "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
§ 22 53428




             E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                   "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

             E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                   Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                   ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                   Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                   Fahrzeuges zugelassen sind.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
                      Scheibe Ø344x32 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 2110 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 2120 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     13 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§ 22 53428




             GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                  225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     14 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                   Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

             K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                      befindliche Blechsteg umzulegen,
                   • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                   • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
                      Schweller zu versetzen.

             K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                   Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

             K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                   der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
§ 22 53428




             K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                      aufzuweiten,
                   • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                      das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

             K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                   der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

             K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                      oder nach hinten/oben zu biegen,
                   • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                      anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

             K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                   Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                   um 5 mm zu kürzen.

             K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                      Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                   • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

             K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                   erforderlich:
                   • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                   • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen,
                   • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
                      Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     15 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 53428




             N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                3b
             Seite :                     16 / 16
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 3b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020
§ 22 53428