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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     1 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  B41-8520
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             BA1
             Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
             Radgröße:                                               8½Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
§ 22 53428




             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                              B25
             geprüfte Radlast: *)                                      1060 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-560D     140 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-560D    150 Nm
                             Schaftlänge 28 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     2 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             3H                            e1*2007/46*1725*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 206     VW Arteon              225/35R20                           A02) bis A10)
                                                    A93) N235) T90)                     BF1)

                                                      235/35R20
                                                      N245)

                                                      245/30R20
                                                      A01) A93a) K04) T90)

                                                      245/35R20
                                                      A01) K04)

                                                      255/30R20
                                                      A01) K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             16                             e1*2007/46*0539*..
§ 22 53428




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 162      VW Beetle               225/35R20                          A01) bis A10)
                             (Limousine, Cabrio)     K04)                               BF1) E99) K01) K95)

                                                      235/30R20
                                                      A93a) K04)

                                                      245/30R20
                                                      K02) K26)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             3C                              e1*2001/116*0307*..
             3C                              e1*2007/46*0502*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 206      VW Passat                225/35R20                         A01) bis A10)
                             (B8; Limousine, Kombi; T90)                                BF1) E93a) K28)
                             außer Alltrack)
                                                      235/30R20
                                                      K03) K04) K63) T88)

                                                      235/35R20
                                                      K03) K04) K25) K63) K97)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             3C                             e1*2001/116*0307*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 200     VW Passat Alltrack      235/35R20                          A01) bis A10)
                             (B8)                                                       BF1) E93a) K104)
                                                     255/30R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     3 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             3CC                           e1*2001/116*0468*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 220     VW Passat CC, VW CC 235/30R20                             A01) bis A10)
                                                                                       BF1) GCB) K03) K04) K82)
                                                                                       K83) K84) T88)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             3D                            e1*2007/46*0452*..
             3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             165 bis 331     VW Phaeton             245/35R20                          A02) bis A10)
                                                    N255) T95)                         BF2)

                                                     255/35R20
                                                     A01) K03) T97)
§ 22 53428




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             7N                            e1*2007/46*0401*..
             7N                            e1*2007/46*0434*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 162      VW Sharan              235/35R20                          A01) bis A10)
                                                    G01) K04)                          BF1) T92)

                                                     255/30R20
                                                     G6S) K02) K03)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             A1                             e13*2007/46*1845*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      VW T-Roc               235/30R20                          A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                            A93a) BF1) K01) K04)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             A1                              e13*2007/46*1845*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 140     VW T-Roc                225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)                                           BF1) K01)
                                                     235/35R20
                                                     G0N)

                                                     245/30R20
                                                     K04)

                                                     255/30R20
                                                     K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     4 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             A1                              e13*2007/46*1845*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             221             VW T-Roc R              225/35R20                          A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                                     235/30R20
                                                     A93a)

                                                      235/35R20

                                                      245/30R20

                                                      255/30R20
                                                      K02)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             5N                              e1*2001/116*0450*..
             5N                              e1*2007/46*0487*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§ 22 53428




             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20                         A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungen) A93) K03)                           BF1) E98)

                                                      245/35R20
                                                      K03) K04) K63)

                                                      255/35R20
                                                      K01) K04) K80)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5N                             e1*2001/116*0450*..
             5N                             e1*2007/46*0487*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20                          A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit       A93)                               BF1) E98)
                             Serie 255/40R19 und
                             Verbreiterungen)        245/35R20

                                                      255/35R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             5N                              e1*2001/116*0450*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20                            A02) bis A10)
                             Allspace                 GE8)                              BF1) E98a)
                             (ohne Verbreiterung)
                                                      245/40R20
                                                      A01) K01)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     5 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5N                               e1*2001/116*0450*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20                             A02) bis A10)
                             Allspace                  GE8)                              BF1) E98a)
                             (mit Verbreiterung)
                                                       245/40R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             1T                            e1*2001/116*0211*..
             1T                            e1*2007/46*0357*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 140      VW Touran 2            225/35R20                            A01) bis A10)
                             (außer Cross)                                               BF1) E96a) K01) K04) K28)
                                                                                         K71) K105) T90)


             Auflagen und Hinweise
§ 22 53428




             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     6 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520



             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§ 22 53428




                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-560D
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: ZP-560D
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

             E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.


             E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

             E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

             E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     7 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                  215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                  225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
                  235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
§ 22 53428




                  beachten.

             GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
                  235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     8 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                    seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

             K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
                    oder nach innen umzuformen.
§ 22 53428




             K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                      bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
                      Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                      Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

             K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
                      umzulegen,
                    • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                      umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             K83)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
                    des Verbreiterungsflap zu kürzen.

             K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
                      Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

             K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
                      Stoßfängeroberkante umzulegen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     9 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
                      Radmitte sind zu entfernen,
                    • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                      umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                   • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
                     mm aufzuweiten,
                   • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
                     kürzen.

             K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                   • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
                     10 mm aufzuweiten,
                   • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
§ 22 53428




                     aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                2c
             Seite :                     10 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 2c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020
§ 22 53428