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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     1 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  B41-8520
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X7
             Radausführungskennz.:                                    X7; Lk108
             Radgröße:                                               8½Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
§ 22 53428




             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      960 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP-580D6F 130 Nm
             BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                 200 Nm
             BF3       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 130 Nm
             BF4       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 120 Nm
             BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP-580D6F 140 Nm
             BF6       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 140 Nm
             BF7       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 135 Nm
             BF8       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZP-533      200 Nm
                                                                                            D13CL10F
             BF9       1+2    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              220 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     2 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DXA                             e13*2007/46*1103*..
             DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-    235/30R20                         A01) bis A10)
                             Max                                                       BF1) GCM) K03) K04) K13)
                             (Ausführungen mit                                         K22) K27) K67) S01) T88)
                             Serie nicht nur
                             205/55R16)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             SBF                           e1*2007/46*1524*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 175     Ford Edge              235/45R20                          A02) bis A10)
                                                    A93a)                              BF2)

                                                     245/45R20
                                                     A93a)
§ 22 53428




                                                     255/45R20
                                                     A93a)

                                                     265/45R20


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                           e13*2001/116*0144*..
             DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
             224 bis 257     Ford Focus RS         235/30R20                           A01) bis A10)
                                                                                       BF1) K01) K13) K16) K22)
                                                                                       K72)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DYB                           e13*2007/46*1138*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
             136 bis 184     Ford Focus ST         235/30R20                           A01) bis A10)
                                                                                       BF1) K01) K04) K13) K22)
                                                                                       K25)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     3 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DEH                             e13*2007/46*1911*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford Focus Active       225/35R20                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                        BF3)
                                                     235/30R20
                                                     T88)

                                                     245/30R20

                                                     255/30R20


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                             e13*2001/116*0109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 147     Ford Kuga               225/35R20                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)         A93) N235)                        BF1) E61) S01)
§ 22 53428




                                                     235/35R20
                                                     A93)

                                                     245/35R20
                                                     A93)

                                                     255/30R20
                                                     A01) A93) K03)

                                                     255/35R20
                                                     A01) A93a) K03)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                             e13*2001/116*0109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 178      Ford Kuga               245/35R20                         A02) bis A10)
                             (2. Generation)                                           BF1) E62)
                                                     255/35R20
                                                     A01) K03) K77)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DFK                             e13*2007/46*2188*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 140      Ford Kuga               235/45R20                         A02) bis A10)
                             (3. Generation)                                           A93) BF4)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             BA7                              e13*2001/116*0249*..
             BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 176      Ford Mondeo              235/30R20                         A01) bis A10)
                             (bis Modelljahr 2014)    G6U) T88)                         BF5) E52) E64) K04) S01)

                                                      245/30R20
                                                      G2D) T90)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             BA7                             e13*2001/116*0249*..
             BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 177      Ford Mondeo             225/35R20                          A02) bis A10)
                             (ab Modelljahr 2015)    N235) T90)                         BF6) E65)

                                                      235/30R20
§ 22 53428




                                                      A01) K04) T88)

                                                      235/35R20
                                                      A01) GEU) K04) K13) K25)

                                                      245/30R20
                                                      A01) K04) T90)

                                                      255/30R20
                                                      A01) K03) K04) K13) K25)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             J2K                           e9*2007/46*3165*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 114      Ford Puma              225/35R20                           A01) bis A10)
                                                                                        BF7) K01) K04)
                                                      235/30R20


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                            e13*2001/116*0185*..
             WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 176      Ford S-Max 1.          235/35R20                           A02) bis A10)
                             Generation; Ford       GAG) T92)                           BF8) E69) S01)
                             Galaxy 2. Generation
                                                    245/35R20
                                                    A01) G8B) K38) L24)

                                                      255/30R20
                                                      A01) K03) K04) K38) L24) T92)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     5 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                              e13*2001/116*0185*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/35R20                              A02) bis A10)
                             Generation; Ford         T92)                                   BF2) E69a)
                             Galaxy 3. Generation
                             (Nur zulässig an         245/35R20
                             Fahrzeugausführungen T95)
                             bis einschließlich 18
                             Zoll Serienbereifung)    255/35R20


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                              e13*2001/116*0185*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/35R20                               A02) bis A10)
                             Generation; Ford         T92)                                    BF9) E69a)
                             Galaxy 3. Generation
                             (Nur zulässig an         245/35R20
§ 22 53428




                             Fahrzeugausführungen T95)
                             die mit 19 Zoll
                             Bereifung ausgerüstet    245/40R20
                             sind)                    A01) G2F) K13) K22) K25) K80) K81) K82)

                                                      255/35R20


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     6 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.
§ 22 53428




             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Zubehörkit: ZP-580D6F
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 200 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 120 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     7 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Zubehörkit: ZP-580D6F
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 135 Nm

             BF8)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
§ 22 53428




                    Anzugsmoment: 200 Nm

             BF9)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 220 Nm

             E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                    mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
                    Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                    • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                    • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

             E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0249*25.

             E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0249*26.

             E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0185*23.

             E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                   e13*2001/116*0185*24.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     8 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                  235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                  215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
                  dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                  I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§ 22 53428




                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                  235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                  235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     9 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                    komplett umzulegen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.
§ 22 53428




             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                    Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

             K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
                    vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

             K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

             K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
                       Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                    • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
                       befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
                       warm einzuformen oder auszuschneiden.

             K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
                    Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen

             K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
                       ist zu entfernen,
                    • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                       auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                    • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
                       nach hinten zu versetzen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53428 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001102-A0-216
             Anlage-Nr. :                4
             Seite :                     10 / 10
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  B41-8520


             K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
                       das Radhaus zu kleben,
                    • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
                       sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

             L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
                    ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390
                    einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
                    • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
                    • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.
§ 22 53428




             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 4 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ B41-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 12.08.2020
						
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