Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 1/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-8521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: BA1
Radausführungskennz.: BA1; Lk112
Radgröße: 8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 53449*09
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1020 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 2/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
245/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 53449*09
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
105 BMW i5 HL 255/35R21 HL 255/35R21 A02) bis A10)
(Limousine) B84) BF1)
245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
B84) BF1) V00)
255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
B84) BF1) V00)
HL 255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E e1*2018/858*00317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
105 BMW i5 245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
(Touring) B84) BF1) V00)
HL 245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
B84) BF1) V00)
255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
B84) BF1) V00)
HL 255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
B84) BF1)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 3/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
120 bis 230 BMW 5er 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
(Limousine) A11) B84) BF1)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
HL 255/35R21 HL 255/35R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
245/35R21 275/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
§22 53449*09
255/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 4/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
120 bis 230 BMW 5er 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
(Touring) A11) B84) BF1)
HL 255/35R21 HL 255/35R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
245/35R21 275/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 245/35R21 275/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
§22 53449*09
HL 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
255/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1)
255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
HL 255/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
120 bis 265 BMW 6er GT 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/35R21 275/30R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 5/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
100 bis 210 BMW X3 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1) ECE)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
§22 53449*09
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1) ECE)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE e1*2007/46*2130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
80 BMW iX3 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 6/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
120 bis 210 BMW X4 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1) ECE)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 53449*09
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1) ECE)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X e1*2007/46*1952*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET43
155 bis 390 BMW X7 265/45R21 M+S 265/45R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) ER1)
HL 265/45R21 M+S HL 265/45R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) ER1)
275/45R21 275/45R21 A02) bis A10)
A11) BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (KBA-Nr. 53448*09) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 7/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 53449*09
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001129-J0-216
Anlage-Nr. : FG2
Seite : 8/8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-8521
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 2100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 53449*09
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage FG2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.02.2025