Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-F0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 1/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-8521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: BA1 Radausführungskennz.: BA1; Lk112 Radgröße: 8½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1020 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 150 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-F0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 2/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 120 bis 198 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (X254, ohne A11e) BF1) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) Hybrid) A11e) BF1) E131) E133) 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10) A11e) BF1) E131) E133) V00) 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10) A11e) BF1) E131) E133) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 120 bis 198 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (X254, mit A11e) BF1) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) Hybrid) A11e) BF1) E131) E133) 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10) A11e) BF1) E131) E133) V00) 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10) A11e) BF1) E131) E133) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10) (X254, mit A11f) BF1) E131) E133) V00) Verbreiterung, Plug-in- 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10) Hybrid) A11f) BF1) E131) E133) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-F0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 3/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) A11) BF2) E98b) 245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10) A11) BF2) E98b) 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) A11) BF2) E98b) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) Coupe, Cabrio BF2) (C217, A217) 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10) BF2) T93) 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) BF2) 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) BF2) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) (W223, mit A11) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 4,5°) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-F0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 4/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) (V297, BF2) Hinterachslenkung 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) 4,5° SA Code 201) BF2) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) BF2) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) (V297, Hinterachslenkung BF2) 10° SA Code 216) 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) BF2) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) BF2) V00) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-F0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 5/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-559F Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO Nr. : RA-001129-F0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 6/6 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-8521 E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489). T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage FG3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.05.2023 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 1/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-9521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: BA1 Radausführungskennz.: BA1; LK112 Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 36 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2420 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 150 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 2/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 120 bis 198 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (X254, ohne A94) A11e) BF1) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) Hybrid) A94) A11e) BF1) E131) E133) 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10) A94) A11e) BF1) E131) E133) V00) 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10) A94) A11e) BF1) E131) E133) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 120 bis 198 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (X254, mit A94) A11e) BF1) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) Hybrid) A94) A11e) BF1) E131) E133) 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10) A94) A11e) BF1) E131) E133) V00) 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10) A94) A11e) BF1) E131) E133) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R21 265/40R21 A02) bis A10) (X254, mit A94) A11f) BF1) E131) E133) V00) Verbreiterung, Plug-in- 235/45R21 HL 265/40R21 A02) bis A10) Hybrid) A94) A11f) BF1) E131) E133) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 3/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) T96) A11) BF2) E98b) 245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10) T96) A11) BF2) E98b) 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K04) A11) BF2) E98b) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10) Coupe, Cabrio BF2) (C217, A217) 255/30R21 255/30R21 A02) bis A10) A94a) BF2) T93) 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) BF2) 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K125) BF2) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) (W223, mit T98) A11) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 4,5°) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 4/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) (V297, A94) BF2) Hinterachslenkung 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) 4,5° SA Code 201) A94a) K04) BF2) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF2) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx21H2, ET30 9½Jx21H2, ET36 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) (V297, Hinterachslenkung A94) BF2) 10° SA Code 216) 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K04) BF2) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF2) V00) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 5/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-559F Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 6/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489). K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden, • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO Nr. : RA-001130-D0-216 Anlage-Nr. : FG3 Seite : 7/7 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9521 Die Anlage FG3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.05.2023