Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-F0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-8521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                             BA1
Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
Radgröße:                                               8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1020 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit   Anzugs-
Kürzel                                                                                  moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F       150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-F0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
120 bis 198      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                       A02) bis A10)
                 (X254, ohne                                                               A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                 Hybrid)                                                                   A11e) BF1) E131) E133)
                                          235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                                                                           A11e) BF1) E131) E133) V00)
                                             235/45R21              HL 265/40R21           A02) bis A10)
                                                                                           A11e) BF1) E131) E133) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
120 bis 198      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                                                A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                 Hybrid)                                                                   A11e) BF1) E131) E133)
                                          235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                                                                           A11e) BF1) E131) E133) V00)
                                             235/45R21              HL 265/40R21           A02) bis A10)
                                                                                           A11e) BF1) E131) E133) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
145 bis 185      Mercedes GLC             235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                                                A11f) BF1) E131) E133) V00)
                 Verbreiterung, Plug-in-  235/45R21        HL 265/40R21                    A02) bis A10)
                 Hybrid)                                                                   A11f) BF1) E131) E133) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-F0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx21H2, ET30     9½Jx21H2, ET36
150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                                                    A11) BF2) E98b)
                                        245/35R21 M+S      245/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E98b)
                                             245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx21H2, ET30     9½Jx21H2, ET36
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                                                             BF2)
                 (C217, A217)           255/30R21          255/30R21                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2) T93)
                                             255/35R21              255/35R21              A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                             245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                                           BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx21H2, ET30    9½Jx21H2, ET36
210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         255/35R21                       A02) bis A10)
                 (W223, mit                                                                A11) BF2) E130)
                 Hinterachslenkung bis
                 4,5°)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-F0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx21H2, ET30    9½Jx21H2, ET36
109 bis 135      Mercedes EQS            255/40R21         255/40R21                       A02) bis A10)
                 (V297,                                                                    BF2)
                 Hinterachslenkung       245/40R21         275/35R21                       A01) bis A10)
                 4,5° SA Code 201)                                                         BF2) V00)
                                         255/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                                           BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
109 bis 135      Mercedes EQS             255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                 (V297, Hinterachslenkung                                                  BF2)
                 10° SA Code 216)         245/40R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                                           BF2) V00)
                                             255/40R21              285/35R21              A01) bis A10)
                                                                                           BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-8521, BA1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9521, BA1 (ABE-Nr. 53448*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-F0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-559F
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-F0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521



E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
      489).

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage FG3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-9521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             BA1
Radausführungskennz.:                                   BA1; LK112
Radgröße:                                               9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        36 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit   Anzugs-
Kürzel                                                                                  moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F       150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
120 bis 198      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                       A02) bis A10)
                 (X254, ohne                               A94)                            A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                            A11e) BF1) E131) E133)
                                          235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11e) BF1) E131) E133) V00)
                                          235/45R21        HL 265/40R21                    A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11e) BF1) E131) E133) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
120 bis 198      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                A94)                            A11e) BF1) E131) E133)
                 Verbreiterung, Mild-     255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                            A11e) BF1) E131) E133)
                                          235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11e) BF1) E131) E133) V00)
                                          235/45R21        HL 265/40R21                    A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11e) BF1) E131) E133) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
145 bis 185      Mercedes GLC             235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                 (X254, mit                                A94)                            A11f) BF1) E131) E133) V00)
                 Verbreiterung, Plug-in-  235/45R21        HL 265/40R21                    A02) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                            A11f) BF1) E131) E133) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx21H2, ET30     9½Jx21H2, ET36
150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                 (W222, ab Modell 2014)                    N255) T96)                      A11) BF2) E98b)
                                        245/35R21 M+S      245/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                           T96)                            A11) BF2) E98b)
                                        245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF2) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx21H2, ET30     9½Jx21H2, ET36
270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                 Coupe, Cabrio                                                             BF2)
                 (C217, A217)           255/30R21          255/30R21                       A02) bis A10)
                                                           A94a)                           BF2) T93)
                                        255/35R21          255/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                             245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                    K125)                  BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                             e1*2007/46*2115*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx21H2, ET30    9½Jx21H2, ET36
210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         255/35R21                       A02) bis A10)
                 (W223, mit                                T98)                            A11) BF2) E130)
                 Hinterachslenkung bis
                 4,5°)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx21H2, ET30    9½Jx21H2, ET36
109 bis 135      Mercedes EQS            255/40R21         255/40R21                       A02) bis A10)
                 (V297,                                    A94)                            BF2)
                 Hinterachslenkung       245/40R21         275/35R21                       A01) bis A10)
                 4,5° SA Code 201)                         A94a) K04)                      BF2) V00)
                                         255/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx21H2, ET30   9½Jx21H2, ET36
109 bis 135      Mercedes EQS             255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                 (V297, Hinterachslenkung                  A94)                            BF2)
                 10° SA Code 216)         245/40R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) V00)
                                          255/40R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-8521, BA1 (ABE-Nr. 53449*05) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-559F
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
      489).

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001130-D0-216
Anlage-Nr. :                FG3
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9521



Die Anlage FG3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.05.2023