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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-A0-216
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          B41-8521
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      X7
Radausführungskennz.:                                           X7; Lk108
Radgröße:                                                       8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                               38,5 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           63,40 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              1020 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                         200 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP-580D6F 130 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                           e1*2007/46*1524*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175     Ford Edge              245/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                                 A93a) BF1)
                                        255/40R21
                                        A01) K03)
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Nr. :                       RA-001129-A0-216
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               245/30R21                          A01) bis A10)
                (1. Generation)         K03)                               BF2) E61) S01)

                                         255/30R21
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga               245/30R21                          A01) bis A10)
                (2. Generation)                                            BF2) E62) K01) K04) K77)
                                        255/30R21


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2.           245/30R21                         A01) bis A10)
                Generation; Ford         T91)                              BF1) E69a) K04)
                Galaxy 3. Generation
                (Nur zulässig an         255/30R21
                Fahrzeugausführungen K01) K82) T93)
                bis einschließlich 18
                Zoll Serienbereifung)




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2.           245/30R21                         A01) bis A10)
                Generation; Ford         T91)                              BF1) E69a) K04)
                Galaxy 3. Generation
                (Nur zulässig an         255/30R21
                Fahrzeugausführungen K01) K82) T93)
                die mit 19 Zoll
                Bereifung ausgerüstet
                sind)



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-001129-A0-216
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A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 200 Nm
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BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP-580D6F
       Anzugsmoment: 130 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e13*2001/116*0185*24.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
          befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
          das Radhaus zu kleben,
       • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
          sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001129-A0-216
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-8521



T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.12.2020