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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001846
Gutachten Nr. :         CE-000274-D0-216                                           Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            23
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   B41-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             B41-8521
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         W14
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3388 15
Radgröße:                                           8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                  43,50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                120 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              72,60 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                    1020 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2500 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : LAND-ROVER

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
LK                            Serien-Radschraube M14x1,5                   -      140 Nm
                              Schaftlänge 30 mm, Kegel 60°, Kalotte
                              beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001846
Gutachten Nr. :         CE-000274-D0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            23
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   B41-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LK                             e9*2018/858*11120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 390     Range Rover             275/50R21                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                   A11)A94)E51)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001846
Gutachten Nr. :         CE-000274-D0-216                                                Mo b i l i t ä t
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E51) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die an der Vorderachse, mit der dem
     Zolldurchmesser zugehörigen Verlängerung ausgestattet sind. Bei Fahrzugausführungen
     die eine abweichende Verlängerung besitzen ist diese dem Zolldurchmesser
     entsprechend anzupassen. Einbaulage sowie Eratzteil Nr. ist der Abbildung zu
     entnehmen.




Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.07.2023