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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001129-B0-216
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   B41-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      B41-8521
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   X7
Radausführungskennz.:                                        X7; Lk108
Radgröße:                                                    8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       63,40 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          1020 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               ZP-533      140 Nm
                                                                                  D13F
BF2         1+2   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                           ZP-533      150 Nm
                                                                                  D13F
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001129-B0-216
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   B41-8521


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                          e11*2001/116*0300*..
LF                          e11*2007/46*0134*..
LF-A                        e3*2007/46*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177   Land Rover            245/40R21                              A02) bis A10)
              Freelander 2          A93)                                   BF1)

                                     255/35R21
                                     A01) A93) K03)

                                     255/40R21
                                     A01) K03) K36)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LC                          e11*2007/46*1659*..
LC                          e5*2007/46*1058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 213   Land-Rover Discovery 245/35R21                               A02) bis A10)
              Sport                 T96)                                   A11) BF2) E50)

                                     245/40R21

                                     255/35R21
                                     T98)

                                     255/40R21
                                     A01) K45)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LV                          e11*2007/46*0223*..
LV-A                        e3*2007/46*0221*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 213   Range Rover Evoque, 245/40R21                                A02) bis A10)
              Range Rover Evoque    A93a)                                  BF1)
              Cabrio, Range Rover
              Evoque Van            255/35R21
                                    A93a) G6G)

                                     255/40R21
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001129-B0-216
Anlage-Nr. :                 9b
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   B41-8521


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                          e11*2007/46*3954*..
LY                          e5*2007/46*1057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 294   Range Rover Velar     255/45R21                               A02) bis A10)
                                    A94)                                    A11) BF1)

                                     255/50R21
                                     GEX)

                                     265/45R21
                                     A94a) GFD)

                                     275/45R21
                                     GEX)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP-533 D13F
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP-533 D13F
       Anzugsmoment: 150 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die mit 21-Zoll Serienreifen ausgerüstet sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/65R17, 235/60R18,
     245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/65R18 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53449 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001129-B0-216
Anlage-Nr. :                 9b
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Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   B41-8521



GFD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 255/65R18,
     265/40R22, 265/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K36)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich)
       zur Fahrzeugmitte hin warm einzuformen. Kontrolle durch Kreisfahrt mit voll eingeschlagener
       Lenkung.

K45)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm
       warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-8521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.03.2021