Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-909
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             BA1
Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
Radgröße:                                                9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F    140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F    120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes CLS             265/30R19                               A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                               BF1) K01) K04) K61) K97)
                Ausführungen mit                                                 T93)
                kleinsten Serienreifen
                245/45R17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes CLS             265/30R19                               A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                               BF1) K01) K04) K61) K97)
                Ausführungen mit                                                 T93)
                kleinsten Serienreifen
                255/40R18)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
219                           e1*2001/116*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes CLS           245/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF2) K01)
                                         265/30R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)                                    BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
219                           e1*2001/116*0295*..
219 AMG                       e1*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378     Mercedes CLS AMG       245/35R19 M+S                             A01) bis A10)
                                                                                 BF2) EF0) K01)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R19 M+S        275/30R19 M+S      A01) bis A10)
                                         K01)                                    BF2) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270     Mercedes CLS           245/35R19 M+S                            A01) bis A10)
                                       A94) T93)                                BF3) K01)

                                        245/40R19 M+S
                                        A94a)

                                        255/35R19 M+S
                                        A94a)

                                        275/35R19

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                        K01)                                    BF3)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/40R19                                A01) bis A10)
                (W213, Limousine)                                               BF3) E111a) K01) K02)
                                                                                N235) T93)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                        K01) N235)           K02) K26) K133)    BF3) E111a) V00)
                                                             N265) T96)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC           255/50R19                                A01) bis A10)
                (X253)                                                          BF3) K01) K04)
                                       275/45R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes GLC 43        255/45R19                                A01) bis A10)
                AMG, GLC 43 AMG                                                 BF3) K01)
                Coupe                  255/50R19
                (X253, C253)
                                       275/45R19

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                        K01)                                    BF3) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375     Mercedes GLC 63        255/50R19                                A02) bis A10)
                AMG, GLC 63S AMG       A01) K01) N265)                          BF3)
                (X253, C253)
                                       265/45R19
                                       A94) N275)

                                        265/50R19
                                        A01) K01) N275)

                                        275/45R19
                                        A01) A94a) K01) N285)

                                        285/45R19
                                        A01) K01) N295)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                        K01) N265)           N295)              BF3) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      255/50R19                               A01) bis A10)
                (C253, ohne                                                     BF3) K01) K04)
                Radhausverbreiterungen 275/45R19
                an Achse 2)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      255/50R19                               A01) bis A10)
                (C253, mit                                                      BF3) K01)
                Radhausverbreiterungen 275/45R19
                an Achse 2)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                        K01)                                    BF3) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/45R19                                A01) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) K04) N255)                               BF3) E98b) K01)

                                        245/45R19 M+S
                                        K04)

                                        255/40R19
                                        K04) N265)

                                        255/40R19 M+S
                                        K04)

                                        265/40R19
                                        K02) N275)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/40R19 M+S                            A01) bis A10)
                S65 AMG                                                         BF3) E98b) EF0) K01)
                (Limousine, W222)      265/40R19 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/45R19                                A01) bis A10)
                Coupe, Cabrio                                                   BF3) K01)
                (C217, A217)           255/40R19
                                       K04)

                                        265/40R19
                                        K02) K125)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG       255/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe,                                     BF3) EF0) K01) K02)
                S63 AMG Cabrio         265/40R19 M+S
                (C217, A217)           K125)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL             225/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                (Baureihe R230)         K03)                              BF4) E114) EF0)

                                        235/35R19 M+S
                                        K01)

                                        245/30R19 M+S
                                        K01) T89)

                                        245/35R19 M+S
                                        K01)

                                        255/30R19
                                        K01) N265)

                                        265/30R19
                                        K01) K16) N275)

                                        275/30R19
                                        K01) K02) K16) N285)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,      255/30R19 M+S                     A01) bis A10)
                SL65 AMG                                                  BF4) E114) EF0) K01)
                (Baureihe R230)         265/30R19 M+S
                                        K16)

                                        275/30R19 M+S
                                        K02) K16)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335     Mercedes SL             255/30R19                         A01) bis A10)
                (Baureihe R231)         N265)                             BF1) E114a) E115) K01) K04)

                                        255/35R19
                                        N265)

                                        265/30R19
                                        N275)

                                        275/30R19
                                        N285)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 120 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909



E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53444 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001101-A0-216
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-909


T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-909 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.09.2020