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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-9020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             BA1
Radausführungskennz.:                                   BA1; Lk112
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1010 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit   Anzugs-
Kürzel                                                                                  moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F       160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP-568F       160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                                e1*2007/46*1914*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
158             Audi e-tron, e-tron        255/50R20                         A01) bis A10)
                Sportback                  K04)                              BF1) K01)

                                         265/50R20
                                         K02)

                                         275/45R20
                                         K04)

                                         285/45R20
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/35R20                           A01) bis A10)
                (Baureihe B8)                                                BF2) E79b) K04) K69) K70)
                                         245/35R20
                                         K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS4 Avant           265/30R20                           A02) bis A10)
                (Baureihe B9, ab EG-                                         BF2) E84a)
                Genehmigungs-Nr.         275/30R20
                e1*2001/116*0447*11)     A01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                   225/35R20                          A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235) T90)                     BF2) E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                          245/30R20
                                          T90)

                                         255/30R20
                                         A01) GCF) K03) K62)

                                         265/30R20
                                         A01) G4X) K01) K04) K62) K63)
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio, T90)                               BF2) E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                          255/30R20
                                          A01) GCF) K03) K62)

                                         265/30R20
                                         A01) G4X) K01) K04) K62) K63)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A5                   225/35R20                         A01) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe G4X) T90)                         BF2) E82a) K04)
                F5)
                                          235/30R20
                                          K03) M00) T88)

                                         245/30R20
                                         K03) T90)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A01) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe                                   BF2) E82a) K03) K04) T90)
                F5)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                  225/35R20                          A01) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5) G4X)                               BF2) E82a) K04) T90)

                                         245/30R20
                                         K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS5                  235/35R20 M+S                       A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93a)                               BF2) E83)
                F5)
                                          245/30R20 M+S
                                          A93) T90)

                                         245/35R20 M+S
                                         GF4)

                                         255/30R20 M+S
                                         A93)

                                         265/30R20
                                         A93a)

                                         275/30R20
                                         A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                 225/35R20                             A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      K03) N235) T90)                       BF2) E54) EB1)

                                         235/35R20
                                         K01) K04) K13) K22) K25) K28) K71)
                                         K73) N245) T92)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     Audi A6                 225/40R20                             A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      N235)                                 BF2) E21) EB2) K01) K02)
                Frontantrieb)
                                        235/40R20
                                        N245)

                                         255/35R20
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Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                 225/40R20                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      N235) T94)                        A11) BF2) E21) E54) EB2)
                Allradantrieb)                                            K01) K02)
                                        235/40R20
                                        N245) T96)

                                        255/35R20
                                        T97)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0544*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
412             Audi RS6 Avant          245/40R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93a)                             BF2)

                                        255/35R20 M+S
                                        A01) A93a) G01)

                                        255/40R20 M+S
                                        A01) G01)

                                        265/35R20 M+S

                                        275/35R20 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                         A01) bis A10)
                                        A93) N255)                        BF2) EB1) K63)

                                        255/35R20
                                        A93a) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   255/35R20                         A01) bis A10)
                                                                          A93a) BF2) K01) K04) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
F2                             e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     Audi A7 Sportback       235/40R20                         A02) bis A10)
                                        N245)                             BF2) E21)

                                        245/40R20
                                        A01) K04) N255)

                                        255/40R20
                                        A01) K04)

                                        265/35R20
                                        A01) K03) K04)

                                        275/35R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
4H                            e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L           235/45R20                          A01) bis A10)
                                       K72) N245)                         BF3) E44)

                                        245/40R20
                                        K04) N255)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                            e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R20                          A01) bis A10)
                                       K04) N245)                         A11) BF4) E44)

                                        245/40R20
                                        K03) K04) N255)

                                        255/40R20
                                        K01) K04) N265)

                                        265/35R20
                                        K01) K04)

                                        265/40R20
                                        K01) K04)

                                        275/35R20
                                        K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                          A01) bis A10)
                (ohne                                                       BF4) EF0) K01) K04)
                Serienverbreiterung)     245/45R20

                                         255/45R20

                                         265/40R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4) EF0)
                                          245/45R20
                                          A01) K01) K04)

                                         255/45R20
                                         A01) K01) K04)

                                         265/40R20
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4)
                                          245/45R20 M+S
                                          A01) K01) K04)

                                         255/45R20
                                         A01) K01) K04)

                                         265/40R20
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                            A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    K04)                              A11) BF4) E44) K01)
                Flaps vorne u. hinten)
                                         245/45R20
                                         K04)

                                         255/45R20
                                         K02)

                                         265/40R20
                                         K02)

                                         265/45R20
                                         K02)

                                         275/40R20
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/45R20                         A01) bis A10)
                Sportback                                                  BF4) K01) K02)
                (ohne Verbreiterungs-    265/40R20
                Flaps vorne u. hinten)
                                         265/45R20

                                         275/40R20
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Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                             A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      K04)                              A11) BF4) E44) K01)
                Flaps vorne u. hinten)
                                          245/45R20
                                          K04)

                                         255/45R20
                                         K02)

                                         265/40R20
                                         K02)

                                         265/45R20
                                         K02)

                                         275/40R20
                                         K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             255/45R20                         A01) bis A10)
                Sportback                                                   BF4) K01) K02)
                (mit Verbreiterungs-      265/40R20
                Flaps vorne u. hinten)
                                          265/45R20

                                         275/40R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L                              e1*2001/116*0367*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                  255/45R20                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF1) E78a)
                Flaps)
                                         255/45R20 M+S

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         265/45R20 M+S

                                         275/45R20
                                         N285)

                                         275/45R20 M+S
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Anlage-Nr. :                1
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Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                   255/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF1) E78a)
                Flaps)
                                          255/45R20 M+S

                                         265/45R20
                                         N275)

                                         265/45R20 M+S

                                         275/45R20
                                         N285)

                                         275/45R20 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                       BF1) E78a)
                Flaps)                   265/45R20 M+S

                                         275/45R20 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                  255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        BF1) E78a)
                Flaps)                    265/45R20 M+S

                                         275/45R20 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250     Audi Q8                265/50R20                          A02) bis A10)
                                       A93) N275)                         A11) BF1)

                                        275/45R20
                                        A93) N285)

                                        275/50R20
                                        A93a) N285)

                                        285/45R20
                                        A93)

                                        285/50R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ8               265/50R20 M+S                      A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        275/45R20 M+S
                                        A93)

                                        275/50R20 M+S
                                        A93a)

                                        285/45R20 M+S
                                        A93)

                                        285/50R20 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
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Nr. :                       RA-001103-B0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-559F
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 140 Nm
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Nr. :                       RA-001103-B0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020



BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 160 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
        'C' stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E83)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
       • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
      • ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 3650 mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 4K0 615 105 DQ mit belüfteter Scheibe Ø374,5x36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     14 / 17
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62)   An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
       bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
          ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
          um 5 mm zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
       Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
       Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
       Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
       Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
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Teiletyp :                  B41-9020



Die Anlage 1 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.10.2021