Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-9020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BA1 Radausführungskennz.: BA1, Lk112 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1020 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, ZP-559F 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP-568F 120 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio GCX) N235) T90) BF1) E110a) K01) K122) K132) A205) 225/35R20 M+S GCX) T90) 235/30R20 M00) N245) T88) 235/30R20 M+S M00) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, W205) GH1) N235) T90) BF1) E103) K01) K04) K122) 225/35R20 M+S GH1) T90) 235/30R20 M00) N245) T88) 235/30R20 M+S M00) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Kombi, S205) N235) BF1) E103) GCX) K01) K04) K122) T90) 225/35R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 275/30R20 17-Zoll und Heckantrieb) A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 275/30R20 17-Zoll und 4-MATIC) A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit N265) BF2) kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 275/30R20 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 275/30R20 18-Zoll und 4-MATIC) A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A02) bis A10) BF1) 275/30R20 M+S A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; T90) A94) BF1) EB1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/30R20 245/45R17) T92) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94) BF1) EB1) T92) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; T90) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R20 ab 225/..) 245/30R20 T90) 245/35R20 255/30R20 A01) K03) 255/35R20 A01) K03) 265/30R20 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) K133) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N255) T90) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/35R20 ab 245/..) N255) 255/30R20 A01) K03) N265) T92) 255/35R20 A01) K03) N265) 265/30R20 A01) K01) K04) N275) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) K133) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Limousine ) BF1) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A01) bis A10) (W212, Limousine, M00) T88) BF1) E111) K01) K04) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 245/30R20 16Zoll) K27) K97) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10) (W212, Limousine, BF1) E111) K01) K04) K27) Ausführungen mit K97) T90) kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) N245) T92) BF2) E111a) K01) 245/35R20 N255) T95) 255/30R20 K04) N265) T92) 255/35R20 GEE) K04) K133) N265) T97) 265/30R20 K02) N275) T94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K03) N235) T90) K04) N265) T92) BF2) E111a) V00) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K01) N245) K02) N275) T94) BF2) E111a) V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) K02) K133) T97) BF2) E111a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) N255) T95) BF2) K01) 255/35R20 GEE) K04) K133) N265) T97) 265/30R20 K02) N275) T94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) K02) K133) T97) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 7 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 A01) bis A10) Terrain T95) BF2) K134) 245/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K134) K02) K133) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10) GLS N275) BF2) EF0) K01) K02) (Ausführungen ohne serienmäßige 275/45R20 Radhausverbreiterung) 275/50R20 K112) K113) 285/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10) GLS A01) K01) N275) BF2) EF0) (Ausführungen mit serienmäßiger 275/45R20 Radhausverbreiterung und Serienreifen 275/50R20 295/40R21) A01) K01) K04) K112) K113) 285/45R20 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 Mercedes GL 63 AMG, 275/45R20 M+S A02) bis A10) GLS 63 AMG BF3) EF0) 275/50R20 M+S A01) K112) K113) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 8 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A01) bis A10) BF1) K01) K118) K120) 245/35R20 K119) K121) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/35R20 A01) bis A10) BF1) K01) K118) K119) K120) K121) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 A01) bis A10) BF1) K01) K02) K120) 245/40R20 255/40R20 275/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) (X253) A94) BF2) 245/45R20 A94a) 255/45R20 265/40R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 9 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG BF2) Coupe 245/45R20 M+S (X253, C253) 255/40R20 255/45R20 265/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne BF2) Radhausverbreiterungen 245/45R20 an Achse 2) 255/45R20 265/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 10 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit N245) BF2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/45R20 M+S 245/45R20 N255) 245/45R20 M+S 255/45R20 265/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10) 63, AMG 63S BF2) E108) 265/40R20 265/45R20 275/40R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 11 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A01) bis A10) K04) N255) BF2) K01) 255/45R20 K04) 265/45R20 K04) 275/40R20 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K01) N255) K02) BF2) V00) 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10) K01) K02) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10) BF2) 265/45R20 A01) K02) 275/40R20 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 12 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10) Heckantrieb N255) T95) BF2) E97a) (W221) 255/35R20 A01) K01) N265) 265/30R20 A01) K01) N275) T94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N245) T92) N265) BF2) E97a) V00) 245/35R20 265/35R20 A02) bis A10) N255) T95) N275) BF2) E97a) V00) 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) K83) BF2) E97a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10) MATIC N255) T95) BF2) E97a) (W221) 255/35R20 A01) K01) 265/30R20 A01) K01) T94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 M+S 275/35R20 M+S A01) bis A10) S65 AMG K01) K83) BF2) E97a) V00) (W221) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 13 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) T99) BF2) E98b) 245/40R20 M+S T99) 255/35R20 N265) T97) 255/35R20 M+S T97) 255/40R20 GAP) N265) 255/40R20 M+S GAP) 265/35R20 N275) T99) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) BF2) E98b) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R20 M+S A02) bis A10) S65 AMG BF2) E98b) (Limousine, W222) 265/35R20 M+S A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 14 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio A94a) BF2) (C217, A217) 255/35R20 A94) 255/40R20 A01) G01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, BF2) S63 AMG Cabrio (C217, A217) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S A02) bis A10) (Baureihe R230) BF4) E114) EB2) EF0) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 15 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 16 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-559F Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 120 Nm E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe Ø360x36 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1980 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 17 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2040 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 18 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 19 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO Nr. : RA-001103-A0-216 Anlage-Nr. : 3b Seite : 20 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-9020 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 3b mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.09.2020