Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812 Gutachten Nr. : CE-000258-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : DD1a Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-9020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: D23 D13 Artikel- oder Katalog-Nr: 3400 08 3400 01 Radgröße: 9Jx20H2 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 57 mm 44 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 940 kg 920 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment H1GLE Serien-Radschraube M15x1,25 150 Nm Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001812 Gutachten Nr. : CE-000258-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : DD1a Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): H1GLE e1*2007/46*1885*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9x20,ET57 9x20,ET44 143 bis 360 Mercedes GLE 275/50R20 275/50R20 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A94)B113) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B113) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1:6-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø400x38mm Die Anlage Nr. DD1a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 04.09.2020