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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001812
Gutachten Nr. :         CE-000258-A0-216                                               Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            DD1a
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   B41-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                              B41-9020
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                   Brock Alloy Wheels                Brock Alloy Wheels
Montageposition:                  Vorderachse                        Hinterachse
Radausführung:                         D23                                   D13
Artikel- oder Katalog-Nr:            3400 08                            3400 01
Radgröße:                            9Jx20H2                           9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                    57 mm                             44 mm
Lochkreisdurchmesser:                112 mm                             112 mm
Lochzahl:                               5                                     5
Mittenlochdurchmesser:              66,60 mm                           66,60 mm
Zentrierart:                     Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                       ohne Ring                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                     940 kg                                920 kg
bei Reifenabrollumfang:             2400 mm                            2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile       Anzugsmoment
H1GLE                         Serien-Radschraube M15x1,25              150 Nm
                              Schaftlänge 44 mm, Kugel Ø28 mm,
                              Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001812
Gutachten Nr. :         CE-000258-A0-216                                                       Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            DD1a
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   B41-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                          e1*2007/46*1885*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9x20,ET57            9x20,ET44
143 bis 360     Mercedes GLE            275/50R20            275/50R20          A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                         A94)B113)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B113) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1:6-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø400x38mm


Die Anlage Nr. DD1a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Räder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.09.2020