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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-D0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-9020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                              P1
Radausführungskennz.:                                    P1; Lk130
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr.
53445*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-D0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                               e1*2018/858*00005*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           9Jx20H2, ET50   10½Jx20H2, ET55
140 bis 142      Audi e-tron GT, RS e-tron 245/45R20       285/40R20                       A02) bis A10)
                 GT                                                                        BF1)
                                           245/45R20       315/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             255/40R20              295/35R20              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             265/40R20              305/35R20              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             265/40R20              315/35R20              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             275/40R20              315/35R20              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET50    10½Jx20H2, ET55
150 bis 257      Audi Q7                  275/40R20        275/40R20                       A01) bis A10)
                 (Ausführungen mit        K03)                                             BF2) E78)
                 kleinstem Serienreifen   275/45R20        275/45R20                       A01) bis A10)
                 235/..)                  K03)                                             BF2) E78)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*02) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-D0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E78)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (1. Generation, Modell 4L)":
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* bis Nachtrag 19
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* bis Nachtrag 4
       -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* bis Nachtrag 5

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Anlage-Nr. :                DE2b
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020



K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage DE2b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.05.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001125-C0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-10520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-10520
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                           P1; Lk130
Radausführungskennz.:                                        P1
Radgröße:                                               10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-10520, P1; Lk130 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*03)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                          160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001125-C0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-10520


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                               e1*2018/858*00005*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           9Jx20H2, ET50   10½Jx20H2, ET55
140 bis 142      Audi e-tron GT, RS e-tron 245/45R20       285/40R20                      A02) bis A10)
                 GT                                        A94)                           BF1)
                                           245/45R20       315/35R20                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           BF1) V00)
                                           255/40R20       295/35R20                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           BF1) V00)
                                           265/40R20       305/35R20                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           BF1) V00)
                                           265/40R20       315/35R20                      A02) bis A10)
                                                           A94)                           BF1) V00)
                                           275/40R20       315/35R20                      A01) bis A10)
                                                           A94)                           BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-10520, P1; Lk130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET50    10½Jx20H2, ET55
150 bis 257      Audi Q7                  275/40R20        275/40R20                      A01) bis A10)
                 (Ausführungen mit                         K04)                           BF2) E78)
                 kleinstem Serienreifen   275/45R20        275/45R20                      A01) bis A10)
                 235/..)                                   K04)                           BF2) E78)
Die Verwendung des Rades B41-10520, P1; Lk130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001125-C0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-10520



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E78)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (1. Generation, Modell 4L)":
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* bis Nachtrag 19
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* bis Nachtrag 4
       -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* bis Nachtrag 5
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001125-C0-216
Anlage-Nr. :                DE2b
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-10520


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage DE2b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-10520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.05.2023