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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-9020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                              P1
Radausführungskennz.:                                    P1; Lk130
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr.
53445*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET55
250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid        N265)                                             A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                 (mit 5mm                                                                  V00)
                 Radhausverbreiterungen 255/45R20          315/35R20                       A01) bis A10)
                 im Bereich Radmitte)    N265)                                             A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             255/45R20 M+S          275/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                             W265)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             255/50R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                             N265)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             255/50R20 M+S          275/45R20 M+S          A02) bis A10)
                                             W265)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                             N275)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             265/45R20 M+S          285/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                             W275)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             275/45R20              305/40R20              A01) bis A10)
                                             N285)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                             275/45R20 M+S          305/40R20 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET55
250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid        N265)                                             A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                 (mit 15mm                                                                 V00)
                 Radhausverbreiterungen 255/45R20          315/35R20                       A02) bis A10)
                 im Bereich Radmitte)    N265)                                             A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             255/45R20 M+S          275/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                             W265)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             255/50R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                             N265)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             255/50R20 M+S          275/45R20 M+S          A02) bis A10)
                                             W265)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                             N275)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             265/45R20 M+S          285/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                             W275)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                           V00)
                                             275/45R20              305/40R20              A02) bis A10)
                                             N285)                                         A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                             275/45R20 M+S          305/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                            e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET55
250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20          305/40R20                       A02) bis A10)
                 Cayenne Coupe E-Hybrid N285)                                              A11) B34a) BF1) EF0)
                                        275/45R20 M+S      305/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9Jx20H2, ET50    10½Jx20H2, ET55
155 bis 405      Porsche Panamera, -4, - 245/40R20           275/35R20                     A02) bis A10)
                 4S, -Diesel, -S , -S E-    N255)                                          BF2) E63) EF1) V00)
                 Hybrid                     245/40R20        285/35R20                     A02) bis A10)
                 (Ausf. mit kleinsten       N255)                                          BF2) E63) EF1) V00)
                 Serienrädern in 18Zoll)    255/40R20        285/35R20                     A01) bis A10)
                                            K01)                                           BF2) E63) EF1) V00)
                                            255/40R20        295/35R20                     A01) bis A10)
                                            K01)                                           BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9Jx20H2, ET50    10½Jx20H2, ET55
294 bis 405      Porsche Panamera S, - 255/40R20             285/35R20                     A01) bis A10)
                 4S, -GTS, -Turbo, -        K01)                                           BF2) E63) EF1) V00)
                 Turbo S
                 (Ausf. mit kleinsten       255/40R20        295/35R20                     A01) bis A10)
                 Serienrädern in 19Zoll)    K01)                                           BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                             e13*2007/46*0919*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET55
113 bis 140      Porsche Taycan          235/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                 (Sport Limousine)                                                         BF1) V00)
                                         235/45R20         305/35R20                       A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             245/45R20              315/35R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             255/40R20              295/35R20              A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             265/40R20              305/35R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             265/40R20              315/35R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             275/40R20              315/35R20              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1; Lk130 (ABE-Nr. 53445*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001103-B0-216
Anlage-Nr. :                DE2
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9020



EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage DE2 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.10.2021