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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-E0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  B41-9020
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                              P1
               Radausführungskennz.:                                    P1; Lk130
               Radgröße:                                                9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
§22 53376*04




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-E0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                        A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid        N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 5mm                                                                   EF0) V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/45R20          315/35R20                        A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)    N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            255/45R20 M+S          275/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            255/50R20              275/45R20               A02) bis A10)
                                                            N265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            255/50R20 M+S          275/45R20 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
§22 53376*04




                                                            265/45R20              285/40R20               A02) bis A10)
                                                            N275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            265/45R20 M+S          285/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                            W275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            275/45R20              305/40R20               A02) bis A10)
                                                            N285)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0)
                                                            275/45R20 M+S          305/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-E0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                        A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid        N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 15mm                                                                  EF0) V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/45R20          315/35R20                        A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)    N265)                                              A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            255/45R20 M+S          275/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            255/50R20              275/45R20               A02) bis A10)
                                                            N265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            255/50R20 M+S          275/45R20 M+S           A02) bis A10)
                                                            W265)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
§22 53376*04




                                                            265/45R20              285/40R20               A02) bis A10)
                                                            N275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            265/45R20 M+S          285/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                            W275)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0) V00)
                                                            275/45R20              305/40R20               A02) bis A10)
                                                            N285)                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0)
                                                            275/45R20 M+S          305/40R20 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                           EF0)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                            e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET64
               250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20          305/40R20                        A02) bis A10)
                                Cayenne Coupe E-Hybrid N285)                                               A11) B34a) BF1) EF0)
                                                       275/45R20 M+S      305/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) EF0)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-E0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
               224 bis 349      Porsche Cayenne,        255/50R20         305/40R20                        A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                (Modell 2023, mit 5mm                                                      V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/55R20          295/45R20                        A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                                                       A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                                        255/55R20         305/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                                                                                           V00)
               Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 53376*04




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-E0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
§22 53376*04




                     • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                        2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001103-E0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9020



               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage DE2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§22 53376*04




               Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2023
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001125-D0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 B41-10520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                              P1
               Radausführungskennz.:                                    P1; Lk130
               Radgröße:                                               10½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        64 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
§22 53445*03




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001125-D0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                          A94) N285)                      A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 5mm                                                                  EF0) V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/45R20          315/35R20                       A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                      A94a)                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            255/45R20 M+S          275/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W285)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            255/50R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                                                                   A94a) N285)            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            255/50R20 M+S          275/45R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94a) W285)            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
§22 53445*03




                                                            265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                   A94) N295)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            265/45R20 M+S          285/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W295)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            275/45R20              305/40R20              A02) bis A10)
                                                                                   N315)                  A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0)
                                                            275/45R20 M+S          305/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0)
               Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001125-D0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/45R20         275/40R20                       A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                          A94) N285)                      A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 15mm                                                                 EF0) V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/45R20          315/35R20                       A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                      A94a)                           A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            255/45R20 M+S          275/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W285)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            255/50R20              275/45R20              A02) bis A10)
                                                                                   A94a) N285)            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            255/50R20 M+S          275/45R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94a) W285)            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
§22 53445*03




                                                            265/45R20              285/40R20              A02) bis A10)
                                                                                   A94) N295)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            265/45R20 M+S          285/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                   A94) W295)             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) V00)
                                                            275/45R20              305/40R20              A02) bis A10)
                                                                                   N315)                  A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0)
                                                            275/45R20 M+S          305/40R20 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0)
               Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                            e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET64
               250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20          305/40R20                       A02) bis A10)
                                Cayenne Coupe E-Hybrid                    N315)                           A11) B34a) BF1) EF0)
                                                       275/45R20 M+S      305/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) EF0)
               Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001125-D0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
               224 bis 349      Porsche Cayenne,        255/50R20         305/40R20                       A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                          A94)                            A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                (Modell 2023, mit 5mm                                                     V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/55R20          295/45R20                       A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                      A94)                            A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                                        255/55R20         305/45R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                                                                                          V00)
               Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 53445*03




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001125-D0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10520


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 53445*03




                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                        2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001125-D0-216
               Anlage-Nr. :                DE2a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-10520


               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 53445*03




                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage DE2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ B41-10520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2023