Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-E0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: P1
Radausführungskennz.: P1; Lk130
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
§22 53376*04
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-E0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
(mit 5mm EF0) V00)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 315/35R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) N265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 275/45R20 A02) bis A10)
N265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
§22 53376*04
265/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
N275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
W275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-E0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
(mit 15mm EF0) V00)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 315/35R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) N265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 275/45R20 A02) bis A10)
N265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
§22 53376*04
265/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
N275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
W275) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
Cayenne Coupe E-Hybrid N285) A11) B34a) BF1) EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-E0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
224 bis 349 Porsche Cayenne, 255/50R20 305/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A11) B34a) BF1) E66) E67a)
(Modell 2023, mit 5mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/55R20 295/45R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) A11) B34a) BF1) E66) E67a)
255/55R20 305/45R20 A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67a)
V00)
Die Verwendung des Rades B41-9020, P1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10520, P1 (ABE-Nr. 53445*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
§22 53376*04
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-E0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
§22 53376*04
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12
E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53376 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001103-E0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-9020
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage DE2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§22 53376*04
Sonderräder Typ B41-9020 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.10.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001125-D0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-10520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-10520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: P1
Radausführungskennz.: P1; Lk130
Radgröße: 10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 64 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
§22 53445*03
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001125-D0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A94) N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
(mit 5mm EF0) V00)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 315/35R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) A94a) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) W285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 275/45R20 A02) bis A10)
A94a) N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
A94a) W285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
§22 53445*03
265/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
A94) N295) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) W295) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
N315) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001125-D0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A94) N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
(mit 15mm EF0) V00)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 315/35R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) A94a) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) W285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 275/45R20 A02) bis A10)
A94a) N285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
255/50R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
A94a) W285) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
§22 53445*03
265/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
A94) N295) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) W295) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0) V00)
275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
N315) A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67)
EF0)
Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
Cayenne Coupe E-Hybrid N315) A11) B34a) BF1) EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001125-D0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET64
224 bis 349 Porsche Cayenne, 255/50R20 305/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A94) A11) B34a) BF1) E66) E67a)
(Modell 2023, mit 5mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/55R20 295/45R20 A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) A94) A11) B34a) BF1) E66) E67a)
255/55R20 305/45R20 A02) bis A10)
A94a) A11) B34a) BF1) E66) E67a)
V00)
Die Verwendung des Rades B41-10520, P1 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-9020, P1 (ABE-Nr. 53376*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
§22 53445*03
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001125-D0-216
Anlage-Nr. : DE2a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-10520
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 53445*03
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12
E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53445 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001125-D0-216
Anlage-Nr. : DE2a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : B41-10520
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 53445*03
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage DE2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-10520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.10.2023