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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-I0-216
               Anlage-Nr. :                GI6
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  B41-9521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                             W15
               Radausführungskennz.:                                  W15; LK120
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        19 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53448*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2420 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades B41-9521, W15 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10521, W15 (KBA-Nr.
               54137*08) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp B41-10521, W15 (KBA-Nr. 54137*08) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                            140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-I0-216
               Anlage-Nr. :                GI6
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F56XM                          e1*2007/46*2066*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET19     10½Jx21H2, ET42
               230 bis 360      BMW XM                 275/45R21          315/40R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) ECE)
               Die Verwendung des Rades B41-9521, W15 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp B41-10521, W15 (KBA-Nr. 54137*08) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 53448*08




               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001130-I0-216
               Anlage-Nr. :                GI6
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  B41-9521



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53448*08




               Die Anlage GI6 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.10.2024