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							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001845
                            Gutachten Nr. :         CE-000275-H0-216                                          Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            8
                            Seite :                 1/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   B41-9521


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                             B41-9521
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
                            Radausführung:                                         W15
                            Artikel- oder Katalog-Nr:                            3387 13
                            Radgröße:                                           9½Jx21H2
R124 E1*124R00/03*1845*07




                            Rad-Einpresstiefe:                                    26 mm
                            Lochkreisdurchmesser:                                120 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              66,60 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                    1050 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2420 mm

                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
                            F56XM                         Serien-Radschraube M14x1,25                 -      140 Nm
                                                          Schaftlänge 28,5 mm, Kegel 60°,
                                                          Kalotte beweglich
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001845
                            Gutachten Nr. :         CE-000275-H0-216                                                 Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            8
                            Seite :                 2/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   B41-9521


                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            F56XM                          e1*2007/46*2066*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            230 bis 360     BMW XM                  285/45R21                         A03)A05)A06)A10)
                                            (LIM. SCHRÄGHECK 5T.)




                            Auflagen und Hinweise
                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
                                 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
                                 der dort genannten Serienreifengröße.
                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
R124 E1*124R00/03*1845*07




                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
                                 Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
                                 Auflage im Gutachten erlaubt.

                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                 werden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


                            Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                            die Räder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 23.10.2024