Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845 Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GI1 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-9521 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse * Radausführung: BA1 Artikel- oder Katalog-Nr: 3387 07 Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2420 mm *) Die Verwendung des Rades B41-9521, BA1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-10521 (ECE-Nr. E1 124R- 002072*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-10521, BA1 (ECE-Nr. E1 124R-002072*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G5X,G6X Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte - 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845 Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GI1 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x21,ET37 10.5x21,ET43 155 bis 250 BMW X5 275/40R21 315/35R21 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A94a)E71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x21,ET37 10.5x21,ET43 294 bis 390 BMW X5 M50d, M50i 275/40R21 315/35R21 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A94a)E71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6X e1*2007/46*2020*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x21,ET37 10.5x21,ET43 155 bis 250 BMW X6 275/40R21 315/35R21 A03)A05)A06)A10) (LIM. SCHRÄGHECK 5T.) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845 Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GI1 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9521 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. Die Anlage Nr. GI1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021