Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845 Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK1a Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-9521 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse * Radausführung: P1 Artikel- oder Katalog-Nr: 3387 08 Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121 (ECE-Nr. E1 124R- 002073*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp B41-1121, P1 (ECE-Nr. E1 124R-002073*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : PORSCHE Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 9YA Serien-Radschraube M14x1,5 - 160 Nm Schaftlänge 34 mm, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845 Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK1a Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x21,ET46 11.0x21,ET49 250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21 305/35R21 A03)A05)A06)A10) Cayenne Coupe E-Hybrid A11)B34a) (COUPE) 285/40R21 315/35R21 A03)A05)A06)A10) A11)B34a) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) Die Anlage Nr. GK1a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021