Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845
Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : GK1a
Seite : 1/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B41-9521
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: P1
Artikel- oder Katalog-Nr: 3387 08
Radgröße: 9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 46 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die Verwendung des Rades B41-9521, P1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp B41-1121 (ECE-Nr. E1 124R-
002073*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp B41-1121, P1 (ECE-Nr. E1 124R-002073*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : PORSCHE
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
9YA Serien-Radschraube M14x1,5 - 160 Nm
Schaftlänge 34 mm, Kugel Ø28 mm,
Kalotte beweglich
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001845
Gutachten Nr. : CE-000275-B0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : GK1a
Seite : 2/2
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : B41-9521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.5x21,ET46 11.0x21,ET49
250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21 305/35R21 A03)A05)A06)A10)
Cayenne Coupe E-Hybrid A11)B34a)
(COUPE)
285/40R21 315/35R21 A03)A05)A06)A10)
A11)B34a)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
Die Anlage Nr. GK1a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Räder Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland
GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2021