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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  B41-9522
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             BA1
Radausführungskennz.:                                   BA1, LK112
Radgröße:                                               9½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F     150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP-568F    130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                5b
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                          e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/40R22                           A01) bis A10)
                                       N275)                               BF1) K01)

                                         265/40R22 M+S

                                         275/40R22
                                         K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/40R22                          A01) bis A10)
                GLS                     K04) N275)                         BF1) EF0) K01)
                (Ausführungen ohne
                serienmäßige            275/40R22
                Radhausverbreiterung) K02) K112) K113)

                                         285/35R22
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/40R22                         A02) bis A10)
                GLS                      N275)                             BF1) EF0)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger            275/40R22
                Radhausverbreiterung     A01) K112) K113)
                und Serienreifen
                295/40R21)               285/35R22
                                         A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           245/30R22                           A01) bis A10)
                (H247)                 M00)                                A11) BF2) K01) K02) K120)

                                         255/30R22
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/30R22                          A01) bis A10)
                AMG, GLA 45 AMG,       K04) M00)                          BF2) K01)
                GLA 45 S AMG
                (H247)                 255/30R22
                                       K02)

                                        265/30R22
                                        K02) K120)

                                        275/30R22
                                        K02) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           245/30R22                          A01) bis A10)
                (X247)                 M00)                               BF2) K01) K02) K120)

                                        255/30R22


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes GLB 35 AMG 245/30R22                             A01) bis A10)
                (X247)                 K04) M00)                          BF2) K01)

                                        255/30R22
                                        K02)

                                        265/30R22
                                        K02) K120)

                                        275/30R22
                                        K02) K120)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC            245/35R22                         A02) bis A10)
                (X253, ohne                                               A11) BF1)
                Verbreiterung)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                5b
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243     Mercedes GLC              245/35R22                         A02) bis A10)
                (X253, mit Verbreiterung) N255)                             A11) BF1)

                                         245/35R22 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes GLC 43        245/35R22 M+S                        A02) bis A10)
                AMG, GLC 43 AMG                                             BF1)
                Coupe                  255/30R22
                (X253, C253)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/35R22                           A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                 A11) BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/35R22                           A02) bis A10)
                (C253, mit              N255)                               A11) BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             245/35R22 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430     Mercedes GLE AMG       265/35R22                            A02) bis A10)
                63, AMG 63S                                                 BF1) E108)
                                       275/35R22

                                         285/30R22
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     265/35R22                                A01) bis A10)
                GLE-Klasse                                                      A11) BF1) E107) E108) K01)
                (W166)                 275/35R22                                K02)
                                       K108)

                                        285/30R22
                                        T101)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     265/35R22                                A01) bis A10)
                                       K04)                                     BF1) K01)

                                        275/35R22
                                        G5M) K02)

                                        285/30R22
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/35R22            285/30R22          A01) bis A10)
                                        K01) N255) T97)      K02)               BF1) V00)
                                        245/35R22 M+S        285/30R22 M+S      A01) bis A10)
                                        K01) T97)            K02)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      265/35R22                                A01) bis A10)
                                                                                BF1) K02)
                                        275/35R22
                                        K01) K15) K108)

                                        285/30R22
                                        K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                            e1*2007/46*2115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450     Mercedes S-Klasse       265/30R22                               A02) bis A10)
                (W223, mit                                                      A11) BF1) E130) T97)
                Hinterachslenkung bis
                4,5°)
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Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S                            e1*2007/46*2115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450     Mercedes S-Klasse       265/30R22                                A02) bis A10)
                (W223, mit                                                       A11) BF1) T97)
                Hinterachslenkung bis
                10°)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135     Mercedes EQS            265/35R22                                A02) bis A10)
                (V297,                  A94a)                                    BF1)
                Hinterachslenkung
                4,5° SA Code 201)       275/35R22
                                        A01) K04)

                                         285/30R22
                                         A01) K01) K04) T101)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/35R22            285/30R22          A01) bis A10)
                                                              K04) T101)         BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135     Mercedes EQS             265/35R22                               A02) bis A10)
                (V297, Hinterachslenkung A94a)                                   BF1)
                10° SA Code 216)
                                         275/35R22
                                         A01) K04)

                                         285/30R22
                                         A01) K01) K04) T101)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/35R22            285/30R22          A01) bis A10)
                                                              K04) T101)         BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-001231-B0-216
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Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
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Nr. :                       RA-001231-B0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP-568F
       Anzugsmoment: 130 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
     265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                5b
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Teiletyp :                  B41-9522


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
         befindliche Blechsteg umzulegen,
      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
         Schweller zu versetzen.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 5b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-9522 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.12.2022