Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002093 Gutachten Nr. : CE-000317-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9522 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-9522 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: W14 Artikel- oder Katalog-Nr: 3323 04 Radgröße: 9½Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 42,50 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1050 kg bei Reifenabrollumfang: 2400 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : LAND-ROVER Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment LK Serien-Radschraube M14x1,5 - 140 Nm Schaftlänge 30 mm, Kegel 60°, Kalotte beweglich Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002093 Gutachten Nr. : CE-000317-B0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : B41-9522 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LK e9*2018/858*11120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 bis 294 Range Rover 285/45R22 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A11)A94)B36) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B36) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit Performance Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 400 mm Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 370 mm Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ B41-9522 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 12.12.2022