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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   B41-9522
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               W14
Radausführungskennz.:                                    W14, LK120
Radgröße:                                                 9½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42,5 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,60 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP-533      150 Nm
                                                                                 D13CL10F
BF2       1+2    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                           ZP-533      140 Nm
                                                                                 D13CL10F
BF3       1+2    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54260 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001231-B0-216
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LE                            e5*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 294     Land-Rover Defender 110 275/45R22                         A02) bis A10)
                (5-Türer )                                                A11) BF1)
                                        285/45R22


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LR                             e11*2007/46*3784*..
LR                             e11*2007/46*4189*..
LR                             e5*2007/46*1054*..
LR                             e5*2007/46*1055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 265     Land-Rover Discovery 5 255/45R22                          A02) bis A10)
                                        A94) N265)                        A11) BF2)

                                        255/45R22 M+S
                                        A94)

                                        265/40R22
                                        A94) N275)

                                        265/40R22 M+S
                                        A94)

                                        275/40R22
                                        A94)

                                        285/35R22
                                        A94a)

                                        285/40R22


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                            e11*2007/46*0649*..
LG                            e5*2007/46*1053*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 415     Range Rover            265/40R22                          A02) bis A10)
                                       A94) N275)                         A11) BF1) E45)

                                        275/40R22
                                        A94)

                                        285/35R22
                                        A94)

                                        285/40R22
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Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  B41-9522


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                            e11*2007/46*0909*..
LW                            e5*2007/46*1056*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 423     Range Rover Sport      265/40R22                          A02) bis A10)
                                       N275)                              A11) BF1) EF0)

                                        275/40R22

                                        285/35R22

                                        285/40R22


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LK                            e9*2018/858*11120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 294     Range Rover            255/45R22                          A02) bis A10)
                                       N265) T107)                        A11) A94) B36) BF3)

                                        275/45R22

                                        285/40R22

                                        285/45R22


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. :                       RA-001231-B0-216
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B36)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit Performance Bremsanlage:
       Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 400 mm
       Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 370 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
       Anzugsmoment: 140 Nm
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BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 10 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B41-9522 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.12.2022