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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1

               Modell                            B42
               Typ                               B42-8520
               Radgröße                          8,5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               D3N           B42-8520 D3N / ohne Ring             5/112/66,6          30          780    2150



               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
§22 53877*00




               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55027321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               53878 , RADTYP B42-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.



               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        53877
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B42-8520 (s.o.)
               Radgröße                          8,5Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                         Brock Typ: ZS2C ww
                         Brock Typ: ZS2 DIV-004
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                         Brock Typ: ZS2C ww
                         Brock Typ: ZS2 DIV-004
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                         Brock Typ: C17D30




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 9

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz


               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C 63 AMG                      350, 375     245/30R20   K1c R02                              A01 A12 A21
§22 53877*00




               204, 204K, -/AMG                                                                            A58 A99 Car
               e1*2001/116*                                                                                Lim VC4 Vn2
               0431*33-..,0457*26-..                                                                       VA1 S02
               0463*13-..,0464*14-..,
               (FIN: W..205...)
               - Limousine/T-Modell
               CL-Klasse                     220-368      245/35R20   K1a K41 K45 R02 T91 T95              A01 A12 A21
               215                                                                                         A99 R70 V20
               e1*98/14*0113*..                                                                            VA1 S03
               E-Klasse                      110-220      235/35R20   A01 K1a K1b K5d R02 R37 T92          A12 A21 A58
               212                           110-220      245/35R20   A01 K1c K5d K5i K5k R02 T91 T95      A99 Lim NoP
               e1*2001/116*                  110-220      255/30R20   A01 K1c K5d K5i K5l K7d R02 T92      V20 VA1 S03
               0501*24-..                    110-220      255/35R20   A01 K1c K5d K5i K5l K7d R02 T93
               (FIN: W..213...)                                       T97
               E-Klasse 4matic               120-145      235/35R20   A01 K1a K1b K5d R02 R37 T92          A12 A21 A56
               212                           120-145      255/30R20   A01 K1c K5d K5i K5l K7d R02 T92      A99 Lim NoP
               e1*2001/116*                  120-270      245/35R20   A01 K1c K5d K5i K5k R02 T95          V20 VA1 S03
               0501*24-..                    120-270      255/35R20   A01 K1c K5d K5i K5l K7d R02 T93
               (FIN: W..213...)                                       T97
               E-Klasse All Terrain 4matic   143-250      245/40R20   A01 K5w R02                          A12 A21 A56
               R1ES                                                                                        A99 KMV V20
               e1*2007/46*1560*..                                                                          VA1 S03
               E-Klasse Coupé / Cabrio       120-220      235/35R20   R02 R37 T92                          A12 A21 A58
               R1EC                          120-220      245/35R20   R02 T91 T95                          A99 Cbo Cpe
               e1*2007/46*1666*..            120-220      255/30R20   A01 K1a K1b R02 T92                  NoP V20 VA1
                                             120-220      255/35R20   A01 K1a K1b R02                      S03
               E-Klasse Coupé /              135, 143     235/35R20   R02 R37 T92                          A12 A21 A56
               Cabrio 4matic                 135-270      245/35R20   R02 T91 T95                          A99 Cbo Cpe
               R1EC                          135-270      255/30R20   A01 K1a K1b R02 T92                  NoH V20 VA1
               e1*2007/46*1666*..            135-270      255/35R20   A01 K1a K1b R02                      S03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse T-Modell           110-210       235/35R20     A01 K1a K1b K5d R02 R37 T92 X77      A12 A21 A58
               R1ES                        110-210       245/35R20     K1c K5d K5i K5k R02 T95              A99 Car KOV
               e1*2007/46*1560*..          110-210       255/35R20     A01 K1c K5d K5i K5l K7d R02 T97      NoP V20 VA1
                                                                                                            S03
               E-Klasse T-Modell 4matic    135-195       235/35R20     A01 K1a K1b K5d R02 R37 T92 X77      A12 A21 A56
               R1ES                        135-270       245/35R20     A01 K1c K5d K5i K5k R02 T95          A99 Car KOV
               e1*2007/46*1560*..          135-270       255/35R20     A01 K1c K5d K5i K5l K7d R02 T97      NoP V20 VA1
                                                                                                            S03
               S-Klasse                    145-368       245/35R20     K1a K41 K45 R02 T91                  A01 A12 A21
               220                                                                                          A61 A99 NBF
               e1*97/27*0099*..                                                                             R21 V20 VA1
                                                                                                            S03
               S-Klasse                    150-345       245/40R20     R02                                  A12 A21 A57
               222, 221                    150-345       255/35R20     R02 T93 T97                          A99 BnK Lim
               e1*2007/46*0960*..;         150-345       255/40R20     R02                                  NoP V20 VA1
               e1*2001/116*                                                                                 S03
               0335*19-..
               ab Modell 2013
§22 53877*00




               (FIN: W..222...)
               S-Klasse Coupé/Cabrio       270-345       245/40R20     R02                                  A12 A21 A57
               221                                                                                          A99 Cbo Cpe
               e1*2001/116*                                                                                 V20 VA1 S03
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)
               SL                          225-335       255/30R20     R02                                  A12 A21 A99
               230, 231                                                                                     X36 VA1 S01
               e1*2007/46*0803*..;
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)



               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55027321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               53878 , RADTYP B42-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 53877*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
               über 5200 mm).

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.
§22 53877*00




               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 9

               K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5l     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
§22 53877*00




               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
               stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
               bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 53877*00




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   275/50R20      305/45R20
               Nr. 23   285/35R20      335/30R20
               Nr. 24   285/40R20      325/35R20
               Nr. 25   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55027321, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 53878 , RADTYP B42-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 245/30R20        265/30R20
               Nr. 2 255/30R20        275/30R20, 285/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.
§22 53877*00




               X77    Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2021 in Lambsheim statt.




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9


               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. Mai 2021




               Bohlander                                                                    00367313.DOC
               RN/Boh
§22 53877*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim