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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0192006



Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B42
Typ                               B42-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D3N           B42-8520 D3N / ohne Ring             5/112/66,6          48          780    2150



Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        53877
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B42-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
          M14x1,25



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.



Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW


Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe               80-225        235/30R20    K1a K1b K2a K2b K5b K8z T88          A01 A07 A12
F1H                                                                                         A21 A57 A99
e1*2007/46*2018*..                                                                          B10 Flh S01
BMW 225xe Active Tourer     100           225/35R20    K2b T90                              A01 A07 A12
Hybrid                      100           245/30R20    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90          A21 A56 A99
UKL-L, F2AT                                                                                 Flh S01
e1*2007/46*
0371*21-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Active Tourer       70-170        225/35R20    K2b                                  A01 A07 A12
UKL-L, F2AT                 70-170        235/30R20    K1a K2a K2b                          A21 A57 A99
e1*2007/46*                 70-170        245/30R20    K1c K2c K5a K6g K6i K8d              Flh S01
0371*13-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Gran Coupe          131           235/30R20    A57 K1a K1b K2a K2b K5b K8z T88      A01 A07 A12
F2GC                        85-140        235/30R20    A58 K1a K1b K2a K2b K5b K8z T88      A21 A99 B10
e1*2007/46*2064*..                                                                          Lim S01
BMW 2er Gran Tourer         70-141        225/35R20    K2b T90                              A01 A07 A12
UKL-L, F2GT                 70-141        235/30R20    K1a K2a K2b T88 X77                  A21 A57 A99
e1*2007/46*                 70-141        245/30R20    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90          Ver S01
0371*18-..;
e1*2007/46*1677*..
BMW X1                      85-170        225/35R20    K2b T90                              A01 A07 A12
UKL-L, F1X                  85-170        225/40R20    K2b                                  A21 A57 A99
e1*2007/46*                 85-170        235/35R20    K2b T88 T92                          B10 NoP S01
0371*19-..;
e1*2007/46*1676*..
BMW X1 Plug-in-Hybrid       92            225/40R20    K2b T94                              A01 A07 A12
F1X                                                                                         A21 A56 A99
e1*2007/46*1676*..                                                                          B10 S01
BMW X2                      85-225        225/35R20    K2b T90                              A01 A07 A12
F2X                         85-225        225/40R20    K2b                                  A21 A57 A99
e1*2007/46*1824*..                                                                          B10 NoP S01
                            85-225        235/35R20    K2b T88 T92
BMW X2 Plug-in-Hybrid       92            225/40R20    K2b T94                              A01 A07 A12
F2X                         92            235/35R20    K2b T92                              A21 A56 A99
e1*2007/46*1824*..                                                                          B10 S01
Mini Clubman One/Cooper     75-155        235/30R20    A57 K1a K1b K2b K6w                  A01 A07 A12
,/D,/S                                                                                      A21 A99 Car
UKL-L, FMK                                                                                  S01
e1*2007/46*
0371*19-..,
e1*2007/46*1683*..
Mini Countryman             75-155        225/35R20    K2b T90                              A01 A07 A12
FMX                         75-155        235/35R20    K2b T88 T92                          A21 A57 A99
e1*2007/46*1682*..                                                                          KMV NoH
                                                                                            S01
Mini Countryman SE          92,100        225/35R20    K2b T90                              A01 A07 A12
FMX                         92,100        235/35R20    K2b T92                              A21 A56 A99
e1*2007/46*1682*..                                                                          KMV S01
- Hybrid



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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V       W       Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -       95%     100%
260 km/h               -       90%     100%
270 km/h               -       85%     100%
280 km/h               -       -       95%
290 km/h               -       -       90%
300 km/h               -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.


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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
Achse 1.

Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
mitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
van (z.B. Verso, Gran, ...)

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2021 in Lambsheim statt.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. April 2021


Bohlander                                                                    00366567.DOC
RN/Boh




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