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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0192006



Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B42
Typ                               B42-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
D3N           B42-8520 D3N / B25 Ø66,6xØ57,1       5/112/57,1          48          780    2150



Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        53877
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B42-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   28
          Brock Typ: ZS2C ww
          Brock Typ: ZS2 DIV-004
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
          Brock Typ: ZS2C ww
          Brock Typ: ZS2 DIV-004



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Verwendungsbereich

Hersteller                    Audi
                              Skoda
                              Volkswagen


Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant             89-188         245/30R20   T90                                  A12 A21 A99
4F, 4F1                     89-213         255/30R20   T92                                  Car Lim NBF
e1*2001/116*0254*..,                                                                        X27 S02
e1*2001/116*0276*..;
e13*2007/46*1080*..
Audi TT (II)                118-155        235/30R20   T88                                  A12 A21 A57
8J                          118-184        245/30R20   A01 K46 K56                          A99 AuT Cbo
e1*2001/116*                118-184        255/30R20   A01 K46 K56                          Cpe S02
0369*00-16;
0374*00-01;
0375*00
Audi TT (III)               132-169        235/30R20   T88                                  A12 A21 A57
8J                          132-169        245/30R20                                        A99 Cbo Cpe
e1*2001/116*                132-169        255/30R20                                        S02
0369*17-..
ab MJ 2015 (8S)
incl. Facelift 2018
Skoda Yeti                  77-125         225/35R20   T90                                  A12 A21 A57
5L                                                                                          A99 S02
e11*2007/46*0010*..,
e11*2007/46*0034*..
VW Beetle, /Cabrio (II)     77-162         225/35R20                                        A12 A21 A58
16                          77-162         235/30R20                                        A99 Cbo Flh
e1*2007/46*0539*..                                                                          S02
                            77-162         235/35R20
VW Golf GTD (VIII)          147            235/30R20   G90 K1a K2b K5c T88                  A01 A12 A21
CD                          147            235/30R20   K1v K2h K5c T88 Z19                  A58 A99 F24
e1*2007/46*2014*..                                                                          Flh NoE NoP
                                                                                            S01
VW Golf GTI (VIII)          180            235/30R20   G90 K1a K2b K5c T88                  A01 A12 A21
CD                          180            235/30R20   K1v K2h K5c T88 Z19                  A58 A99 F24
e1*2007/46*2014*..                                                                          Flh NoE NoP
                                                                                            S01
VW Golf GTI Clubsport       221            235/30R20   K5c T88                              A01 A12 A21
(VIII)                                                                                      A58 A99 F24
CD                                                                                          Flh NoP S01
e1*2007/46*2014*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf R (VIII)              235          235/30R20    K5c T88                              A01 A12 A21
CD                                                                                           A56 A99 F24
e1*2007/46*2014*..                                                                           Flh NoP S01
VW ID.3                       70 (150)     225/40R20    K1a T94                              A01 A12 A21
E1                                                                                           A58 A99 Flh
e1*2007/46*2033*..                                                                           S02
(58 - 82 kWh-Batterie)
VW Jetta                      77 - 155     235/30R20    G01 K1c K2b K3a K6g K8e T88          A01 A12 A21
16, 16H                                                                                      A58 A99 Sth
e1*2007/46*0539*..;                                                                          S02
e1*2007/46*0584*..
VW Touran (II)                81-140       225/35R20    K1a T90                              A01 A12 A21
1T                                                                                           A58 A99 S01
e1*2001/116*
0211*36-..;
e1*2007/46*0357*14-..
ab MJ 2016



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V       W       Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%     100% 100%
230 km/h                 94%     100% 100%
240 km/h                 91%     100% 100%
250 km/h                 -       95%     100%
260 km/h                 -       90%     100%
270 km/h                 -       85%     100%
280 km/h                 -       -       95%
290 km/h                 -       -       90%
300 km/h                 -       -       85%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

AuT Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53877 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55026321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B42-8520
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2021 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. April 2021


Bohlander                                                                     00366565.DOC
RN/Boh




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