GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell B42 Typ B42-9520 Radgröße 9,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) D3N B42-9520 D3N / ohne Ring 5/112/66,6 42 780 2150 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in §22 53878*00 Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55026321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53877 , RADTYP B42-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je- weiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 53878 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B42-9520 (s.o.) Radgröße 9,5Jx20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 Brock Typ: ZS2C ww Brock Typ: ZS2 DIV-004 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 Brock Typ: ZS2C ww Brock Typ: ZS2 DIV-004 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30 Brock Typ: C17D30 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 10 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. C 63 AMG 350, 375 265/30R20 K2c K4i K6h K6r K8h R03 A01 A12 A21 §22 53878*00 204, 204K, -/AMG A58 A99 Car e1*2001/116* Lim VC4 Vn2 0431*33-..,0457*26-.. HA2 S02 0463*13-..,0464*14-.., (FIN: W..205...) - Limousine/T-Modell CL-Klasse 220-368 275/30R20 K2c K42 K56 R03 T97 A01 A12 A21 215 220-368 285/30R20 K2c K42 K56 R03 T95 A99 R70 V20 e1*98/14*0113*.. HA2 S03 E-Klasse 110-220 245/35R20 R03 T91 T95 A12 A21 A58 212 110-220 255/30R20 R03 T92 A99 Lim NoP e1*2001/116* 110-220 255/35R20 R03 T93 T97 V20 HA2 S03 0501*24-.. 110-220 265/30R20 A01 K2b R03 T94 (FIN: W..213...) 110-220 265/30R20 K2h R03 T94 110-220 275/30R20 A01 K2b R03 T97 110-220 275/30R20 K2h R03 T97 110-220 285/30R20 A01 K2c K4i K6i K8h R03 E-Klasse 4matic 120-145 255/30R20 R03 T92 A12 A21 A56 212 120-145 265/30R20 A01 K2b R03 T94 A99 Lim NoP e1*2001/116* 120-145 265/30R20 K2h R03 T94 V20 HA2 S03 0501*24-.. 120-270 245/35R20 R03 T95 (FIN: W..213...) 120-270 255/35R20 R03 T93 T97 120-270 275/30R20 A01 K2b R03 T97 120-270 275/30R20 K2h R03 T97 120-270 285/30R20 A01 K2c K4i K6i K8h R03 E-Klasse All Terrain 4matic 143-250 275/35R20 R03 A12 A21 A56 R1ES 143-250 285/35R20 A01 K2a K2b K6w R03 A99 KMV V20 e1*2007/46*1560*.. HA2 S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse Coupé / Cabrio 120-220 245/35R20 R03 T91 T95 A12 A21 A58 R1EC 120-220 255/30R20 R03 T92 A99 Cbo Cpe e1*2007/46*1666*.. 120-220 255/35R20 R03 NoP V20 HA2 120-220 265/30R20 R03 T94 S03 120-220 275/30R20 A01 K2b R03 120-220 275/30R20 K2h R03 120-220 285/30R20 A01 K2c K6i K6r K9v R03 E-Klasse Coupé / Cabrio 135, 143 265/30R20 R03 T94 A12 A21 A56 4matic 135-270 245/35R20 R03 T91 T95 A99 Cbo Cpe R1EC 135-270 255/30R20 R03 T92 NoH V20 HA2 e1*2007/46*1666*.. 135-270 255/35R20 R03 S03 135-270 275/30R20 A01 K2b R03 135-270 275/30R20 K2h R03 135-270 285/30R20 A01 K2c K6i K6r K9v R03 E-Klasse T-Modell 110-210 245/35R20 R03 T95 X77 A12 A21 A58 R1ES 110-210 255/35R20 R03 T97 X77 A99 Car KOV e1*2007/46*1560*.. 110-210 275/30R20 A01 K2b R03 T97 X77 NoP V20 HA2 §22 53878*00 110-210 275/30R20 K2h R03 T97 X77 S03 110-210 285/30R20 A01 K2c K4i K6i K8h R03 T95 T99 E-Klasse T-Modell 4matic 135-270 245/35R20 R03 T95 X77 A12 A21 A56 R1ES 135-270 255/35R20 R03 T97 X77 A99 Car KOV e1*2007/46*1560*.. 135-270 275/30R20 A01 K2b R03 T97 X77 NoP V20 HA2 135-270 275/30R20 K2h R03 T97 X77 S03 135-270 285/30R20 A01 K2c K4i K6i K8h R03 T95 T99 S-Klasse 145-368 275/30R20 B51 K2b K42 K56 R03 T97 A01 A12 A21 220 145-368 285/30R20 B51 K2b K42 K56 R03 T95 A61 A99 NBF e1*97/27*0099*.. R21 V20 HA2 S03 S-Klasse 150-345 245/40R20 R03 T95 T99 156 A12 A21 A57 222, 221 150-345 255/35R20 R03 T97 156 A99 BnK Lim e1*2007/46*0960*..; 150-345 255/40R20 R03 T01 T97 155 NoP V20 HA2 e1*2001/116* 150-345 275/35R20 R03 156 S03 0335*19-.. 150-345 285/30R20 R03 T99 156 ab Modell 2013 150-345 285/35R20 R03 155 (FIN: W..222...) S-Klasse Coupé/Cabrio 270-345 275/35R20 R03 A12 A21 A57 221 A99 Cbo Cpe e1*2001/116* V20 HA2 S03 0335*23-.. (FIN: W..217...) SL 225-335 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A21 A99 230, 231 X36 HA2 S01 e1*2007/46*0803*..; e1*98/14*0169*19-23 Baureihe 231 (FIN: W..231...) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 10 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55026321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 53877 , RADTYP B42-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je- weiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- §22 53878*00 geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 10 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) §22 53878*00 A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten. BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur- nier, Variant, …). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu- lässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55026321, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 53877 , RADTYP B42-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 10 K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu- satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- §22 53878*00 gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti- gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad- mitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 10 Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- zeug). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher- stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe §22 53878*00 Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 10 T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: §22 53878*00 Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 235/50R20 255/45R20 Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 7 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 13 255/45R20 285/40R20 Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 17 265/45R20 295/40R20 Nr. 18 265/50R20 295/45R20 Nr. 19 275/35R20 305/30R20 Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 21 275/45R20 305/40R20 Nr. 22 275/50R20 305/45R20 Nr. 23 285/35R20 335/30R20 Nr. 24 285/40R20 325/35R20 Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 9 von 10 VC4 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/30R20 265/30R20 Nr. 2 255/30R20 275/30R20, 285/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. X36 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1. X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. 155 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 §22 53878*00 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 156 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 10 von 10 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. Mai 2021 Bohlander 00367314.DOC RN/Boh §22 53878*00 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim