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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 10

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2

               Modell                            B42
               Typ                               B42-9520
               Radgröße                          9,5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               D3N           B42-9520 D3N / ohne Ring             5/112/66,6          42          780    2150



               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
§22 53878*00




               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55026321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               53877 , RADTYP B42-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.



               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        53878
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B42-9520 (s.o.)
               Radgröße                          9,5Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                         Brock Typ: ZS2C ww
                         Brock Typ: ZS2 DIV-004
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                         Brock Typ: ZS2C ww
                         Brock Typ: ZS2 DIV-004
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
                         Brock Typ: C17D30




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 10

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.



               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz


               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C 63 AMG                      350, 375     265/30R20   K2c K4i K6h K6r K8h R03               A01 A12 A21
§22 53878*00




               204, 204K, -/AMG                                                                             A58 A99 Car
               e1*2001/116*                                                                                 Lim VC4 Vn2
               0431*33-..,0457*26-..                                                                        HA2 S02
               0463*13-..,0464*14-..,
               (FIN: W..205...)
               - Limousine/T-Modell
               CL-Klasse                     220-368      275/30R20   K2c K42 K56 R03 T97                   A01 A12 A21
               215                           220-368      285/30R20   K2c K42 K56 R03 T95                   A99 R70 V20
               e1*98/14*0113*..                                                                             HA2 S03
               E-Klasse                      110-220      245/35R20   R03 T91 T95                           A12 A21 A58
               212                           110-220      255/30R20   R03 T92                               A99 Lim NoP
               e1*2001/116*                  110-220      255/35R20   R03 T93 T97                           V20 HA2 S03
               0501*24-..                    110-220      265/30R20   A01 K2b R03 T94
               (FIN: W..213...)              110-220      265/30R20   K2h R03 T94
                                             110-220      275/30R20   A01 K2b R03 T97
                                             110-220      275/30R20   K2h R03 T97
                                             110-220      285/30R20   A01 K2c K4i K6i K8h R03
               E-Klasse 4matic               120-145      255/30R20   R03 T92                               A12 A21 A56
               212                           120-145      265/30R20   A01 K2b R03 T94                       A99 Lim NoP
               e1*2001/116*                  120-145      265/30R20   K2h R03 T94                           V20 HA2 S03
               0501*24-..                    120-270      245/35R20   R03 T95
               (FIN: W..213...)              120-270      255/35R20   R03 T93 T97
                                             120-270      275/30R20   A01 K2b R03 T97
                                             120-270      275/30R20   K2h R03 T97
                                             120-270      285/30R20   A01 K2c K4i K6i K8h R03
               E-Klasse All Terrain 4matic   143-250      275/35R20   R03                                   A12 A21 A56
               R1ES                          143-250      285/35R20   A01 K2a K2b K6w R03                   A99 KMV V20
               e1*2007/46*1560*..                                                                           HA2 S03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 10

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse Coupé / Cabrio     120-220       245/35R20    R03 T91 T95                           A12 A21 A58
               R1EC                        120-220       255/30R20    R03 T92                               A99 Cbo Cpe
               e1*2007/46*1666*..          120-220       255/35R20    R03                                   NoP V20 HA2
                                           120-220       265/30R20    R03 T94                               S03
                                           120-220       275/30R20    A01 K2b R03
                                           120-220       275/30R20    K2h R03
                                           120-220       285/30R20    A01 K2c K6i K6r K9v R03
               E-Klasse Coupé / Cabrio     135, 143      265/30R20    R03 T94                               A12 A21 A56
               4matic                      135-270       245/35R20    R03 T91 T95                           A99 Cbo Cpe
               R1EC                        135-270       255/30R20    R03 T92                               NoH V20 HA2
               e1*2007/46*1666*..          135-270       255/35R20    R03                                   S03
                                           135-270       275/30R20    A01 K2b R03
                                           135-270       275/30R20    K2h R03
                                           135-270       285/30R20    A01 K2c K6i K6r K9v R03

               E-Klasse T-Modell           110-210       245/35R20    R03 T95 X77                           A12 A21 A58
               R1ES                        110-210       255/35R20    R03 T97 X77                           A99 Car KOV
               e1*2007/46*1560*..          110-210       275/30R20    A01 K2b R03 T97 X77                   NoP V20 HA2
§22 53878*00




                                           110-210       275/30R20    K2h R03 T97 X77                       S03
                                           110-210       285/30R20    A01 K2c K4i K6i K8h R03 T95 T99
               E-Klasse T-Modell 4matic    135-270       245/35R20    R03 T95 X77                           A12 A21 A56
               R1ES                        135-270       255/35R20    R03 T97 X77                           A99 Car KOV
               e1*2007/46*1560*..          135-270       275/30R20    A01 K2b R03 T97 X77                   NoP V20 HA2
                                           135-270       275/30R20    K2h R03 T97 X77                       S03
                                           135-270       285/30R20    A01 K2c K4i K6i K8h R03 T95 T99
               S-Klasse                    145-368       275/30R20    B51 K2b K42 K56 R03 T97               A01 A12 A21
               220                         145-368       285/30R20    B51 K2b K42 K56 R03 T95               A61 A99 NBF
               e1*97/27*0099*..                                                                             R21 V20 HA2
                                                                                                            S03
               S-Klasse                    150-345       245/40R20    R03 T95 T99 156                       A12 A21 A57
               222, 221                    150-345       255/35R20    R03 T97 156                           A99 BnK Lim
               e1*2007/46*0960*..;         150-345       255/40R20    R03 T01 T97 155                       NoP V20 HA2
               e1*2001/116*                150-345       275/35R20    R03 156                               S03
               0335*19-..                  150-345       285/30R20    R03 T99 156
               ab Modell 2013              150-345       285/35R20    R03 155
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse Coupé/Cabrio       270-345       275/35R20    R03                                   A12 A21 A57
               221                                                                                          A99 Cbo Cpe
               e1*2001/116*                                                                                 V20 HA2 S03
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)
               SL                          225-335       255/30R20    R03 T88 T92                           A12 A21 A99
               230, 231                                                                                     X36 HA2 S01
               e1*2007/46*0803*..;
               e1*98/14*0169*19-23
               Baureihe 231
               (FIN: W..231...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 10

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55026321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               53877 , RADTYP B42-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die je-
               weiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
§22 53878*00




               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 10

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
§22 53878*00




               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
               über 5200 mm).

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
               Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55026321, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 53877 , RADTYP B42-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 10

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
               satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
§22 53878*00




               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 10

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
               stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
               bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§22 53878*00




               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 10

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 53878*00




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   275/50R20      305/45R20
               Nr. 23   285/35R20      335/30R20
               Nr. 24   285/40R20      325/35R20
               Nr. 25   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53878 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10

               VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 245/30R20         265/30R20
               Nr. 2 255/30R20         275/30R20, 285/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
               Achse 1.

               X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

               155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§22 53878*00




               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55027321 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B42-9520
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 10 von 10



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. Mai 2021




               Bohlander                                                                    00367314.DOC
               RN/Boh
§22 53878*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim