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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          B43
               Typ                             B43-1020
               Radgröße                        10,0Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               BA1          B43-1020 BA1 / ohne Ring           5/112/66,6          39          1050   2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55053822, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54587 , RADTYP B43-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Kennzeichnungen
§22 55659*00




               KBA-Nummer                      55659
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           B43-1020 (s.o.)
               Radgröße                        10,0Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel        Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°     140                   27,5
               S02       Serien-Schraube M14x1,25 (2-tlg.) Kegel 60°     140                   29

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung   kW-Bereich        Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé 120-210             255/35R20   K2a K2b K4h K6g R03 T93 T97        A01 A12 A21
               G4C                  120-210           275/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8h R03 T93    A57 A99 Lim
               e1*2018/858*00122*..                               T97                                NoE NoP V20
                                    120-210           285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03        VJ2 Vn1 HA2
                                                                                                     S01
               BMW i4 eDrive           80, 105        285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T99    A01 A12 A21
               G4C                                                                                   A58 A99 Lim
               e1*2018/858*00122*..                                                                  V20 Vn1 HA2
               - Elektro                                                                             S01
               BMW M440i xDrive        275            255/35R20   K2a K2b K4h K6g R03 T97            A01 A12 A21
               Gran Coupé              275            275/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8h R03 T97    A56 A99 Lim
               G4C                     275            285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03        NoP V20 VJ2
               e1*2018/858*00122*..                                                                  Vn1 HA2 S01
               BMW M850i xDrive        390            275/30R20   K2b R03 T97                        A01 A12 A21
               Gran Coupé                                                                            A56 A99 L06
               G8C                                                                                   Lim V20 HA2
               e1*2007/46*1906*..                                                                    S01
               BMW X3                  100-210        255/40R20   R03                                A12 A21 A57
§22 55659*00




               G3X                     100-210        265/40R20   A01 K2b R03                        A99 NoP V20
               e1*2007/46*1797*..      100-265        275/40R20   A01 K2b R03                        Vn2 HA2 S01
                                       100-265        285/35R20   A01 K2b R03
               BMW X3 M, X4 M -        353, 375       265/45R20   R03                                A12 A21 A56
               /Competition                                                                          A99 Vn1 VX0
               F34XM                                                                                 HA2 S01
               e1*2007/46*1988*..
               BMW X3 xDrive30e        120,135        255/40R20   R03 T01                            A12 A21 A56
               G3X                     120,135        265/40R20   A01 K2b R03                        A99 V20 Vn2
               e1*2007/46*1797*..      120,135        275/40R20   A01 K2b R03                        HA2 S01
               - Plug-in Hybrid        120,135        285/35R20   A01 K2b R03
               BMW X4                  120-210        255/40R20   R03                                A12 A21 A56
               G4X                     120-210        265/40R20   R03                                A99 NoP V20
               e1*2007/46*1881*..      120-265        275/40R20   R03                                Vn2 HA2 S01
                                       120-265        285/35R20   A01 K2b R03
                                       120-265        295/35R20   A01 K2b K4i K6v R03
                                       120-265        305/35R20   A01 K2b K4i K6x R03
               BMW X5 (IV)             155-250        295/40R20   A01 R03                            A07 A12 A21
               G5X                     155-250        305/40R20   A01 R03                            A56 A99 L06
               e1*2007/46*                                                                           NoP V20 Vn3
               1918*00-14                                                                            HA2 S02
               - incl. M-Paket
               BMW X5 (IV)             183-280        295/40R20   A01 R03 T06 T10                    A07 A12 A21
               G5X                     183-280        305/40R20   A01 R03                            A56 A99 L06
               e1*2007/46*1918*15-..                                                                 NoP V20 Vn3
               - ab Facelift 2023                                                                    HA2 S02
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 230       295/40R20   A01 R03                            A07 A12 A21
               G5X                     155, 230       305/40R20   A01 R03                            A56 A99 L06
               e1*2007/46*1918*15-..                                                                 V20 Vn3 HA2
               - Plug-in Hybrid                                                                      S02
               - ab Facelift 2023



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 210       295/40R20   A01 R03                               A07 A12 A21
               G5X                     155, 210       305/40R20   A01 R03                               A56 A99 L06
               e1*2007/46*                                                                              V20 Vn3 HA2
               1918*00-14                                                                               S02
               - Plug-in Hybrid
               BMW X5 M60 i (IV)       390            295/40R20   A01 R03 T06 T10                       A07 A12 A21
               G5X                     390            305/40R20   A01 R03                               A56 A99 L06
               e1*2007/46*1918*15-..                                                                    NoP V20 Vn3
               - ab Facelift 2023                                                                       HA2 S02
               BMW Z4                  120-190        275/30R20   R03                                   A12 A21 A58
               G4Z                                                                                      A99 Cbo V0Z
               e1*2007/46*1949*..                                                                       HA2 S01
               BMW Z4 M40i             250            275/30R20   R03                                   A12 A21 A58
               G4Z                                                                                      A99 Cbo V0Z
               e1*2007/46*1949*..                                                                       HA2 S01
               Toyota Supra            145-250        275/30R20   R03                                   A12 A21 A58
               JTSC, JBSC                                                                               A99 Cpe V0Z
               e1*2007/46*1982*..                                                                       HA2 S01
               e1*2007/46*1983*..
§22 55659*00




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55053822, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54587 , RADTYP B43-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55659*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9


               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 55659*00




               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55053822, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 54587 , RADTYP B43-9020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9


               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 55659*00




               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9


               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 55659*00




               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V0Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/35R20     265/30R20
               Nr.   2   245/30R20     295/25R20
               Nr.   3   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
               Nr.   4   265/30R20     285/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9
               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20     285/45R20
               Nr. 7    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20     285/40R20
               Nr. 15   255/50R20     285/45R20
               Nr. 16   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
§22 55659*00




               Nr. 19   265/45R20     295/40R20
               Nr. 20   265/50R20     295/45R20
               Nr. 21   275/35R20     305/30R20
               Nr. 22   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20     305/40R20
               Nr. 24   285/35R20     335/30R20
               Nr. 25   285/40R20     325/35R20
               Nr. 26   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VJ2    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1 245/35R20        255/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55659 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx20H2 Typ B43-1020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 9 von 9
               VX0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 255/45R20        265/45R20, 295/40R20
               Nr. 2 265/40R20        275/40R20
               Nr. 3 275/40R20        285/40R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum
§22 55659*00




               Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 29. Oktober 2024




               Laux                                                                   00436833.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim