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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8
               Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                             Schleidener Straße 32
                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                             QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                        B43
               Typ                           B43-1021
               Radgröße                      10,0Jx21H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                BA1           B43-1021 BA1 / ohne Ring           5/112/66,6        48         1050     2400


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55031222, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 54438 , RADTYP B43-9021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55266*02




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    55266
               Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung         B43-1021 (s.o.)
               Radgröße                      10,0Jx21H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel                    Bund      Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S01   Schraube M14x1,5 Typ ZS2C ww ZS2 DIV-004      Kegel 60° 130                   28
                S02   Schraube M14x1,5 Typ ZS2C ww ZS2 DIV-004      Kegel 60° 150                   28
                S03   Schraube M14x1,5 (ZS2 DIV-004)                Kegel 60° 150                   28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                CLE Klasse                 120-190      295/25R21       K2c K4i K6d K6i K8e R03 T96   A01 A12 A21
                R2CLECA                                                                               A57 A99 Cbo
                e1*2018/858*00311*..                                                                  Cpe L06 NoP
                - Coupé/Cabrio                                                                        V21 HA2 S01
                E-Klasse                   120-150      275/30R21       R03 T98                       A12 A21 A58
                R2EW                                                                                  A99 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                  Lim NoP V21
                                                                                                      HA2 S02
                E-Klasse 4Matic            145-280      275/30R21       R03 T98                       A12 A21 A56
                R2EW                                                                                  A99 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                  Lim NoP V21
                                                                                                      HA2 S02
                E-Klasse T-Modell          145, 150     275/30R21    R03 T98                          A12 A21 A58
                R2ES                       145, 150     285/30R21    R03 T00                          A99 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..       145, 150     285/30R21 HL R03 T03                          KOV L05 NoP
                                                                                                      V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S02
§22 55266*02




                E-Klasse T-Modell 4Matic   145, 150     275/30R21    R03 T98                          A12 A21 A56
                R2ES                       145, 150     285/30R21    R03 T00                          A99 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..       145, 150     285/30R21 HL R03 T03                          KOV L05 NoP
                                                                                                      V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S02
                E-Klasse T-Modell PHEV     145, 150     285/30R21 HL R03 T03                          A12 A21 A58
                R2ES                                                                                  A99 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                  KOV L05 V21
                - Plug-in Hybrid                                                                      Vn2 HA2 S02


                E-Klasse T-Modell PHEV     145, 150     285/30R21 HL R03 T03                          A01 A12 A21
                4Matic                                                                                A56 A99 B77
                R2ES                                                                                  Car KOV L05
                e1*2018/858*00214*..                                                                  V21 Vn2 HA2
                - Plug-in Hybrid                                                                      S02

                EQE-Klasse                 109, 135     285/30R21       K2c R03 T00                   A01 A12 A21
                E2EQEW                     109, 135     295/30R21       K2c R03 T02                   A57 A99 L05
                e1*2018/858*00036*..                                                                  Lim V21 HA2
                -max.Leistung:180, 215,                                                               S02
                300 kW
                - Elektro
                - ohne Hinterachslenkung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                EQE-Klasse                 109, 135      285/30R21      K2c K6g K6r R03 T00             A01 A12 A21
                E2EQEW                     109, 135      295/30R21      K2c K6g K6i K6r R03 T02         A57 A99 Lim
                e1*2018/858*00036*..                                                                    LM4 V21 Vn2
                -max.Leistung:180, 215,                                                                 HA2 S02
                300 kW
                - Elektro
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                S-Klasse                   210-280       275/30R21      R03 T98                         A12 A21 A57
                R2S                        210-330       285/30R21      R03 T00                         A60 A99 B77
                e1*2007/46*2115*..         210-330       295/30R21      R03                             L05 Lim NoP
                - ohne Hinterachslenkung                                                                V21 Vn2 HA2
                                                                                                        S03
                S-Klasse                   210-280       275/30R21      R03 T98                         A12 A21 A57
                R2S                        210-330       285/30R21      R03 T00                         A60 A99 B77
                e1*2007/46*2115*..         210-330       295/30R21      R03                             Lim LM4 NoP
                - max. 4,5°                                                                             V21 Vn2 HA2
                Hinterachslenkung                                                                       S03
§22 55266*02




                S-Klasse PHEV              220, 270      295/30R21      R03 T02                         A12 A21 A57
                R2S                                                                                     A60 A99 B77
                e1*2007/46*2115*..                                                                      L05 Lim V21
                - Plug-in Hybrid                                                                        Vn2 HA2 S03
                - ohne Hinterachslenkung
                S-Klasse PHEV              220, 270      295/30R21      R03 T02                         A12 A21 A57
                R2S                                                                                     A60 A99 B77
                e1*2007/46*2115*..                                                                      Lim LM4 V21
                - Plug-in Hybrid                                                                        Vn2 HA2 S03
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55031222, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 54438 , RADTYP B43-9021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 55266*02




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 8
               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.
§22 55266*02




               B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55031222, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54438 ,
               RADTYP B43-9021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8
               K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).
§22 55266*02




               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 8
               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21
               Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr. 17   275/45R21      315/40R21
               Nr. 18   275/50R21      315/45R21
               Nr. 19   285/35R21      325/30R21
§22 55266*02




               Nr. 20   285/40R21      315/35R21
               Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55266 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55043423 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,0Jx21H2 Typ B43-1021
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 8 von 8

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 17. März 2025




               Laux                                                                                 00443859.DOCX
§22 55266*02




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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