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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55272 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7
               Auftraggeber                  Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                             Schleidener Straße 32
                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                             QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                        B43
               Typ                           B43-10521
               Radgröße                      10,5Jx21H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                BA1           B43-10521 BA1 / ohne Ring            5/112/66,6        44         1010     2400


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55031222, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54438 , RADTYP B43-9021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55272*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    55272
               Herstellerzeichen             BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung         B43-10521 (s.o.)
               Radgröße                      10,5Jx21H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serien-Schraube M14x1,25         Kegel 60°               140               27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    BMW

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55272 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 5er-Reihe (VIII)        120-210      275/30R21      L06 R03 R70 T98               A12 A21 A57
                G6L                         120-210      285/30R21      A01 K2a K2b L06 R03 T00       A99 B6K Lim
                e1*2018/858*00316*..        120-210      295/30R21      A01 K2c K6g L05 R03           NoP V21 HA2
                                            120-210      305/25R21      A01 K2c K4i K6g K6i K8h L05   S01
                                                                        R03 T98
                BMW 5er-Reihe (VIII) 530e   120, 140     285/30R21      K2a K2b L06 R03 T00           A01 A12 A21
                G6L                         120, 140     295/30R21      K2c K6g L05 R03 T02           A57 A99 B6K
                e1*2018/858*00316*..                                                                  Lim V21 HA2
                - Plug-in Hybrid                                                                      S01
                BMW 5er-Reihe (VIII) 550e   230          285/30R21      K2a K2b R03 T00               A01 A12 A21
                G6L                                                                                   A56 A99 B6K
                e1*2018/858*00316*..                                                                  L06 Lim V21
                - Plug-in Hybrid                                                                      HA2 S01
                BMW 5er-Touring (VIII)      120-210      275/30R21      R03 R70 T98                   A12 A21 A57
                G6K                         120-210      285/30R21      A01 K2a K2b R03 T00           A99 B6K Car
                e1*2018/858*00360*..                                                                  L06 NoP V21
                                                                                                      HA2 S01
§22 55272*01




                BMW 5er-Touring (VIII)      120, 140     285/30R21    K2a K2b R03 T00                 A01 A12 A21
                530e                        120, 140     285/30R21 HL K2a K2b R03 T03                 A57 A99 B6K
                G6K                                                                                   Car L06 V21
                e1*2018/858*00360*..                                                                  HA2 S01
                - Plug-in Hybrid
                BMW 5er-Touring (VIII)      230          285/30R21 HL K2a K2b R03 T03                 A01 A12 A21
                550e                                                                                  A56 A99 B6K
                G6K                                                                                   Car L06 V21
                e1*2018/858*00360*..                                                                  HA2 S01
                - Plug-in Hybrid
                BMW X3                      120-145      275/35R21      R03 T03 T99                   A12 A21 A56
                G3XN                        120-145      285/35R21      R03                           A99 NoE NoP
                e1*2018/858*00409*..                                                                  V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S01
                BMW X3 e30 xDrive           140          275/35R21      R03 T03                       A12 A21 A56
                G3XN                        140          285/35R21      R03                           A99 V21 Vn2
                e1*2018/858*00409*..                                                                  HA2 S01
                - Plug-in Hybrid
                BMW X3 M50 xDrive           280          275/35R21      M+S R03 T03 T99               A12 A21 A56
                G3XN                        280          285/35R21      R03                           A99 NoE NoP
                e1*2018/858*00409*..                                                                  V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S01


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55031222, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54438 , RADTYP B43-9021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55272 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
§22 55272*01




               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55272 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
§22 55272*01




               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               B6K      Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55031222, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54438 ,
               RADTYP B43-9021) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55272 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7
               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
§22 55272*01




               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55272 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 7
               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21
               Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr. 17   275/45R21      315/40R21
               Nr. 18   275/50R21      315/45R21
               Nr. 19   285/35R21      325/30R21
§22 55272*01




               Nr. 20   285/40R21      315/35R21
               Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55053023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx21H2 Typ B43-10521
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 7

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. März 2025




               Laux                                                                                  00443952.DOCX
§22 55272*01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim