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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54586 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            B43
               Typ                               B43-8020
               Radgröße                          8,0Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               BA1           B43-8020 BA1 / ohne Ring             5/112/66,6          39          880    2250


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        54586
§22 54586*00




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B43-8020 (s.o.)
               Radgröße                          8,0Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                         M14x1,25


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Mini/BMW


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54586 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          80-103        225/30R20    K1c K2c K5b K8z T85                 A01 A07 A12
               F1H                    80-225        235/30R20    K1c K2c K5b K6i K8m R70 T88         A18 A57 A99
               e1*2007/46*2018*..                                                                    Flh S01
               BMW 225xe Active       92,100        225/35R20    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90         A01 A07 A12
               Tourer Hybrid                                                                         A18 A56 A99
               UKL-L, F2AT                                                                           Flh S01
               e1*2007/46*
               0371*21-..;
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active Tour-   100-115       225/40R20    K2b K4i                             A01 A07 A12
               er                     100-115       235/35R20    K1a K1b K2b K4i T88 T92             A18 A58 A99
               U2AT                   100-115       245/35R20    K1c K2a K2b K4i K5d                 BW4 Flh NoE
               e1*2018/858*00117*..                                                                  NoP S01
               BMW 2er Active Tour-   70-170        225/35R20    K1c K2c K5a K6g K6i K8d             A01 A07 A12
               er                                                                                    A18 A57 A99
               UKL-L, F2AT                                                                           Flh S01
               e1*2007/46*
               0371*13-..;
§22 54586*00




               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Gran Coupe     100, 103      225/30R20    A58 K1c K2c K5b K8z T85             A01 A07 A12
               F2GC                   131           235/30R20    A57 K1c K2c K5b K6i K8m R70 T88     A18 A99 Lim
               e1*2007/46*2064*..     85-140        235/30R20    A58 K1c K2c K5b K6i K8m R70 T88     S01
               BMW 2er Gran Tourer    70-141        225/35R20    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90         A01 A07 A12
               UKL-L, F2GT                                                                           A18 A57 A99
               e1*2007/46*                                                                           Ver S01
               0371*18-..;
               e1*2007/46*1677*..
               BMW X1                 85-170        225/35R20    K2b T90                             A01 A07 A12
               UKL-L, F1X             85-170        225/40R20    K2b                                 A18 A57 A99
               e1*2007/46*            85-170        235/35R20    K1a K2b T88 T92                     NoP S01
               0371*19-..;            85-170        245/35R20    K1c K2b K6v
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 Plug-in-        92            225/40R20    K2b T94                             A01 A07 A12
               Hybrid                 92            245/35R20    K1c K2b K6v T95                     A18 A56 A99
               F1X                                                                                   S01
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X2                 85-225        225/35R20    K2b T90                             A01 A07 A12
               F2X                    85-225        225/40R20    K2b                                 A18 A57 A99
               e1*2007/46*1824*..     85-225        235/35R20    K2b K6v T88 T92                     NoP S01
                                      85-225        245/35R20    K1a K2b K5v K6v
               BMW X2                 92            225/40R20    K2b T94                             A01 A07 A12
               Plug-in-Hybrid         92            235/35R20    K2b K6v T92                         A18 A56 A99
               F2X                    92            245/35R20    K1a K2b K5v K6v T95                 S01
               e1*2007/46*1824*..
               Mini Clubman           75-155        225/30R20    A58 K1c K2a K2b K6x T85             A01 A07 A12
               One/Cooper ,/D,/S      75-155        235/30R20    A57 K1c K2c K6x R70                 A18 A99 Car
               UKL-L, FMK                                                                            S01
               e1*2007/46*
               0371*19-..,
               e1*2007/46*1683*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54586 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Countryman        75-155        225/35R20     K2b T90                              A01 A07 A12
               FMX                    75-155        235/35R20     K1b K2b T88 T92                      A18 A57 A99
               e1*2007/46*1682*..     75-155        245/35R20     K1a K1b K2b K4i K6w                  KMV NoH
                                                                                                       S01
               Mini Countryman JCW    170           225/35R20     K2b T90                              A01 A07 A12
               FMX                    170           235/35R20     K1b K2b T92                          A18 A56 A99
               e1*2007/46*1682*..     170           245/35R20     K1a K1b K2b K4i K6w                  KMV S01
               - John Cooper Works
               Mini Countryman SE     92,100        225/35R20     K2b T90                              A01 A07 A12
               FMX                    92,100        235/35R20     K1b K2b T92                          A18 A56 A99
               e1*2007/46*1682*..     92,100        245/35R20     K1a K1b K2b K4i K6w                  KMV S01
               - Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 54586*00




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54586 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 54586*00




               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BW4     Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Ach-
               se 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§22 54586*00




               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54586 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
               mitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
§22 54586*00




               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54586 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55049522 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B43-8020
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
               van (z.B. Verso, Gran, ...)


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. Oktober 2022 in Lambsheim statt.
§22 54586*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. Oktober 2022




               Laux                                                                     00398971.DOC
               RN/RL




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