GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell B43 Typ B43-8521 Radgröße 8,5Jx21H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) X7 B43-8521 X7 / ohne Ring 5/108/63,4 49,5 950 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54439 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B43-8521 (s.o.) Radgröße 8,5Jx21H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge / Mutternhöhe (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 31,5 S02 Serien -Mutter M14x1,5 Kegel 60° 220 37,3 für LM-Räder ww D13CL10 S03 Serien -Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - für LM-Räder ww Brock D6 S04 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5 S05 Mutter M12x1,5 Brock Typ D6 Kegel 60° 125 34,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Jaguar Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Edge 132-155 245/40R21 A07 A12 A21 SBF 132-155 255/40R21 A56 A99 S02 e1*2007/46* 1524*00-02 Ford Edge 110-175 245/40R21 A07 A12 A21 SBF 110-175 255/40R21 A57 A99 S02 e1*2007/46* 1524*03-.. ab MJ 2019 Ford Galaxy (III) 88-177 245/35R21 T96 A07 A12 A21 WA6, WAH6 A58 A99 MHy e13*2001/116* NoE S02 0185*24-..; e13*2007/46*2374*.. - ab MJ 2016 (MK3) Ford Kuga (II) 85-178 245/30R21 T91 A07 A12 A21 DM2 85-178 245/35R21 A01 G01 A57 A99 S03 e13*2001/116* 85-178 255/30R21 T93 0109*31-.. - ab Modell 2013 - incl. Facelift 2016 Ford Kuga (III) 88-140 245/40R21 A07 A12 A21 DFK A57 A99 NoP e13*2007/46*2188*.. S03 Ford Kuga (III) Plug-in 112 245/40R21 A07 A12 A21 Hybrid A58 A99 S03 DFK e13*2007/46*2188*.. Ford S-Max (II) 88-177 245/35R21 T96 A07 A12 A21 WA6, WAH6 88-177 255/30R21 A01 K3h T93 A57 A99 MHy e13*2001/116* NoE S02 0185*24-..; e13*2007/46*2374*.. - ab MJ 2016 Jaguar XF 120-283 255/30R21 T93 A12 A21 A99 CC9 Lim S05 e11*2001/116*0323*. Volvo Polestar 2 80,160 245/35R21 T96 A07 A12 A21 V A57 A99 B66 e9*2007/46*6834*..; Lim V10 S04 e9*2018/858*11085*.. - Elektro Volvo S60CC, V60CC 110-187 245/30R21 T91 T95 A07 A12 A21 F 110-187 255/30R21 A01 K3s A57 A99 Car e9*2007/46*0023*.. KMV Lim S01 - Cross Country Volvo V60 CC 110-186 245/35R21 K1a K1b A01 A07 A12 Z 110-186 255/30R21 K1c K2b K5w T93 A21 A56 A99 e4*2007/46*1315*.. 110-186 255/35R21 K1c K2b K3s K5w Car KMV NBF - Cross Country NoP S04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Volvo V90 CC 120-240 245/35R21 A07 A12 A21 P 120-240 245/40R21 A56 A99 KMV e4*2007/46*1067*01-.. NBF NoP S04 - Cross Country Volvo XC40 95-184 245/35R21 A07 A12 A21 X 95-184 245/40R21 A57 A99 MpH e9*2007/46*3146*.. NoE S04 Volvo XC60 110-240 245/40R21 A07 A12 A21 U 110-240 255/40R21 A57 A99 KOV e4*2007/46*1220*.. NoP S04 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Volvo XC60 110-240 245/40R21 A07 A12 A21 U 110-240 255/40R21 A57 A99 KMV e4*2007/46*1220*.. NoP X5V S04 - mit Radhaus- Verbreiterungen (ww. Serie 8,5x21- ET49,5) Volvo XC60 110-240 245/40R21 A07 A12 A21 U 110-240 255/40R21 A57 A99 KMV e4*2007/46*1220*.. NoP X6V S04 - mit Radhaus- Verbreiterungssatz für 9 Zoll Breite Serie Volvo XC60 T6/T8 186-235 245/40R21 A07 A12 A21 U 186-235 255/40R21 A56 A99 BW7 e4*2007/46*1220*.. KOV P40 S04 - Twin Engine Hybrid - ohne Radhaus- Verbreiterungen Volvo XC60 T6/T8 186-235 245/40R21 A07 A12 A21 U 186-235 255/40R21 A56 A99 BW7 e4*2007/46*1220*.. KMV P40 X5V - Twin Engine Hybrid S04 - mit Radhaus- Verbreiterungen (ww. Serie 8,5x21- ET49,5) Volvo XC60 T6/T8 186-235 245/40R21 A07 A12 A21 U 186-235 255/40R21 A56 A99 BW7 e4*2007/46*1220*.. KMV P40 X6V - Twin Engine Hybrid S04 - mit Radhaus- Verbreiterungssatz für 9 Zoll Breite Serie Volvo XC70 120-224 255/30R21 K1a T93 A01 A07 A12 B, /-2D, /-N2D, /-N2E A21 A99 Car e9*2001/116*0065*..; KMV S01 e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 8 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 8 A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B66 Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an Achse 1. BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 6 von 8 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). P40 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel oder die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel oder die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 7 von 8 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. X5V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X6V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21- ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. August 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 8 von 8 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. August 2022 Laux 00395046.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim