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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0192006

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B43
Typ                               B43-8521
Radgröße                          8,5Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
X7           B43-8521 X7 / ohne Ring               5/108/63,4          49,5        950    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54439
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B43-8521 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx21H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel        Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge /
                                                                                   Mutternhöhe (mm)
S01       Serien-Schraube M14x1,5           Kegel 60°      140                     31,5
S02       Serien -Mutter M14x1,5            Kegel 60°      220                     37,3
          für LM-Räder ww D13CL10
S03       Serien -Mutter M12x1,5            Kegel 60°      135                     -
          für LM-Räder ww Brock D6
S04       Serien-Schraube M14x1,5           Kegel 60°      140                     33,5
S05       Mutter M12x1,5 Brock Typ D6       Kegel 60°      125                     34,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge                 132-155       245/40R21                                   A07 A12 A21
SBF                       132-155       255/40R21                                   A56 A99 S02
e1*2007/46*
1524*00-02
Ford Edge                 110-175       245/40R21                                   A07 A12 A21
SBF                       110-175       255/40R21                                   A57 A99 S02
e1*2007/46*
1524*03-..
ab MJ 2019
Ford Galaxy (III)         88-177        245/35R21   T96                             A07 A12 A21
WA6, WAH6                                                                           A58 A99 MHy
e13*2001/116*                                                                       NoE S02
0185*24-..;
e13*2007/46*2374*..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (II)            85-178        245/30R21   T91                             A07 A12 A21
DM2                       85-178        245/35R21   A01 G01                         A57 A99 S03
e13*2001/116*             85-178        255/30R21   T93
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford Kuga (III)           88-140        245/40R21                                   A07 A12 A21
DFK                                                                                 A57 A99 NoP
e13*2007/46*2188*..                                                                 S03
Ford Kuga (III) Plug-in   112           245/40R21                                   A07 A12 A21
Hybrid                                                                              A58 A99 S03
DFK
e13*2007/46*2188*..
Ford S-Max (II)           88-177        245/35R21   T96                             A07 A12 A21
WA6, WAH6                 88-177        255/30R21   A01 K3h T93                     A57 A99 MHy
e13*2001/116*                                                                       NoE S02
0185*24-..;
e13*2007/46*2374*..
- ab MJ 2016
Jaguar XF                 120-283       255/30R21   T93                             A12 A21 A99
CC9                                                                                 Lim S05
e11*2001/116*0323*.
Volvo Polestar 2          80,160        245/35R21   T96                             A07 A12 A21
V                                                                                   A57 A99 B66
e9*2007/46*6834*..;                                                                 Lim V10 S04
e9*2018/858*11085*..
- Elektro
Volvo S60CC, V60CC        110-187       245/30R21   T91 T95                         A07 A12 A21
F                         110-187       255/30R21   A01 K3s                         A57 A99 Car
e9*2007/46*0023*..                                                                  KMV Lim S01
- Cross Country
Volvo V60 CC              110-186       245/35R21   K1a K1b                         A01 A07 A12
Z                         110-186       255/30R21   K1c K2b K5w T93                 A21 A56 A99
e4*2007/46*1315*..        110-186       255/35R21   K1c K2b K3s K5w                 Car KMV NBF
- Cross Country                                                                     NoP S04


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                           Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo V90 CC                120-240       245/35R21                                   A07 A12 A21
P                           120-240       245/40R21                                   A56 A99 KMV
e4*2007/46*1067*01-..                                                                 NBF NoP S04
- Cross Country
Volvo XC40                  95-184        245/35R21                                   A07 A12 A21
X                           95-184        245/40R21                                   A57 A99 MpH
e9*2007/46*3146*..                                                                    NoE S04
Volvo XC60                  110-240       245/40R21                                   A07 A12 A21
U                           110-240       255/40R21                                   A57 A99 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                    NoP S04
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60                  110-240       245/40R21                                   A07 A12 A21
U                           110-240       255/40R21                                   A57 A99 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                    NoP X5V S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60                  110-240       245/40R21                                   A07 A12 A21
U                           110-240       255/40R21                                   A57 A99 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                    NoP X6V S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC60 T6/T8            186-235       245/40R21                                   A07 A12 A21
U                           186-235       255/40R21                                   A56 A99 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                    KOV P40 S04
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T6/T8            186-235       245/40R21                                   A07 A12 A21
U                           186-235       255/40R21                                   A56 A99 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                    KMV P40 X5V
- Twin Engine Hybrid                                                                  S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60 T6/T8            186-235       245/40R21                                   A07 A12 A21
U                           186-235       255/40R21                                   A56 A99 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                    KMV P40 X6V
- Twin Engine Hybrid                                                                  S04
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC70                  120-224       255/30R21   K1a T93                         A01 A07 A12
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                 A21 A99 Car
e9*2001/116*0065*..;                                                                  KMV S01
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B66    Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

P40    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel oder die
mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel oder die
mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. August 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. August 2022


Laux                                                                  00395046.DOC




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