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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                               Schleidener Straße 32
                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                               QM-Nr. 49 02 0192006

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          B45
               Typ                             B45-707
               Radgröße                        7,0Jx17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C9           B45-707 C9 / ohne Ring             5/130/78,1          62          1250   2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55592
               Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung           B45-707 (s.o.)
               Radgröße                        7,0Jx17H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
§22 55592*00




               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M16x1,5 Kegel 60°         180                 30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Citroen
                                               Fiat
                                               Opel
                                               Peugeot

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-       Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ               Bereich               Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Jumper (III) -     74-132    235/60R17C T14 T17 250                      A12 A21 A58
               /Heavy                                                                           A99 B02 BA2
               Y, 250L                                                                          KMV NoE S01
               e3*2001/116*0234*..;
               e3*2007/46*0046*..;
               e3*2007/46*0051*..;
               L773
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift ab 2013
               Citroen Jumper (III) -     74-132    235/60R17C K1c T14 T17 250                  A01 A12 A21
               /Heavy                                                                           A58 A99 B02
               Y, 250L                                                                          BA2 KOV NoE
               e3*2001/116*0234*..;                                                             S01
               e3*2007/46*0046*..;
               e3*2007/46*0051*..;
               L773
               - geschl. Aufbau
§22 55592*00




               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift ab 2013
               Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132    235/60R17C T17 250                          A12 A21 A58
               250, 250L                                                                        A99 B02 BA2
               e3*2001/116*0232*..;                                                             KMV NoE S01
               e3*2007/46*0044*..;
               e3*2007/46*0049*..;
               L779
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132    235/60R17C K1c 250                          A01 A12 A21
               250, 250L                                                                        A58 A99 B02
               e3*2001/116*0232*..;                                                             BA2 KOV NoE
               e3*2007/46*0044*..;                                                              S01
               e3*2007/46*0049*..;
               L779
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Opel Movano-C (Heavy)      88-121    235/60R17C T17                              A12 A21 A58
               Y                                                                                A99 B02 BA2
               e3*2007/46*0045*22-..;                                                           KMV NoE S01
               e3*2007/46*0050*24-..
               - "verstärkt/Heavy"
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung        kW-        Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ              Bereich                  Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Movano-C (Heavy)     88-121     235/60R17C K1c                                    A01 A12 A21
               Y                                                                                      A58 A99 B02
               e3*2007/46*0045*22-..;                                                                 BA2 KOV NoE
               e3*2007/46*0050*24-..                                                                  S01
               - "verstärkt/Heavy"
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Peugeot Boxer (III) -     74-132     235/60R17C T17 250                                A12 A21 A58
               /Heavy                                                                                 A99 B02 BA2
               Y, 250, 250L                                                                           KMV NoE S01
               e3*2001/116*0233*..;
               e3*2007/46*0045*..;
               e3*2007/46*0050*..;
               L772
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Peugeot Boxer (III) -     74-132     235/60R17C K1c 250                                A01 A12 A21
§22 55592*00




               /Heavy                                                                                 A58 A99 B02
               Y, 250, 250L                                                                           BA2 KOV NoE
               e3*2001/116*0233*..;                                                                   S01
               e3*2007/46*0045*..;
               e3*2007/46*0050*..;
               L772
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55592*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               250      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 6
               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 55592*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T14    Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T17    Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juni 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55592 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55023824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ B45-707
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. Juni 2024




               Laux                                                                 00429425.DOC
§22 55592*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim