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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-024001-A07-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 707
Radgröße                       7Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2             B8 707 X2/N10 Ø63,4xØ60,1           4/100/60,1         38        600    1965

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 707 (s.o.)
Radgröße                       7Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55024001) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer                         55-024001-A07-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Micra        48-65            205/40R17         K01 K24 K42 K49 K50               A02 A04 A05
K12                 48-65            215/35R17         K24 K42 K49 K50                   A06 A08 A09
e11*2001/116*0195*.                                                                      A12 A14 A19
                                                                                         S01
Renault 25            46-99          205/45R17         K01 K02 T88                       A02 A04 A05
B29                                                                                      A06 A08 A09
D358,/1                                                                                  A12 A14 A19
                                                                                         S01
Renault Laguna        61-102         205/45R17         K11 K42 T88 X19                   A02 A04 A05
B56                   61-102         215/40R17         K01 K11 K42 T85 T87               A06 A08 A09
G638,                 61-102         215/45R17         K01 K11 K42 T87 T88 T91 X11       A12 A14 A19
e2*93/81*0012*..,     61-102         225/45R17         K01 K11 K42 X11                   B02 K05 K08
e2*98/14*0012*..                                                                         K49 S01
Renault Laguna        61-102         205/45R17         K11 K42 T88 X19                   A02 A04 A05
K56                   61-102         215/40R17         K01 K11 K42 T87                   A06 A08 A09
e2*93/81*0011*..,     61-102         215/45R17         K01 K11 K42 T87 T88 T91 X11       A12 A14 A19
e2*98/14*0011*..      61-102         225/45R17         K01 K11 K42 T90 T91 X11           B02 K05 K08
                                                                                         K49 S01
Renault Megane        60-99          205/50R17                                           A02 A04 A05
M                     60-99          215/45R17         T87                               A06 A08 A09
e2*98/14*0272*..      60-99          225/45R17                                           A12 A14 A19
                                                                                         Flh RDK V17
                                                                                         S01
Renault Safrane       65-101         215/45R17         123 G46 K42 K45 T87 T88 T91       A02 A04 A05
B54                   65-101         225/45R17         122 G46 K42 K45 T90 T91           A06 A08 A09
G199,                                                                                    A12 A14 A19
e2*93/81*0063*..,                                                                        B02 K01 K07
e2*98/14*0063*..                                                                         S01
Renault Scénic        44-103         205/45R17         K42 K49 K50 L02 X05               A02 A04 A05
JA                    44-103         215/40R17         K42 K49 K50 L01 T83 T85 T87       A06 A08 A09
e2*93/81*0068*..,     55-66          205/40R17         K07 K42 K50 L01 T84 X04           A12 A14 A19
e2*98/14*0068*..                                                                         B02 S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




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Nummer                         55-024001-A07-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G46    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Nummer                         55-024001-A07-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                           Seite 4 von 6

K24     ~Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im
Bereich der Spritzwand bzw. Motorschutz nachzuarbeiten.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

L01     Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß ggf. das serienmäßige RDK- bzw.
RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern nicht
mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch
ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-024001-A07-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/40R17     225/35R17
Nr. 2      205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3      215/40R17     245/35R17
Nr. 4      215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6      225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7      225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 8      225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 9      235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 10     235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 11     235/50R17     255/45R17
Nr. 12     235/55R17     255/50R17
Nr. 13     245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr .14     245/45R17     275/40R17
Nr. 15     255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X04    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
175/70R14.

X05    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
185/70R14, 185/65R15, 195/60R15 oder 205/55R15.

X11    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16.

X19    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
185/65R14.

122     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg.

123     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg.



Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        55-024001-A07-VTGA01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 21.Mai 2003




Bohlander                                                                   00051276.DOC




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