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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 44971 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 707
Radgröße                       7Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X10            B8 707 X10/N40 Ø76,9xØ72,6          5/120/72,6         38        650    1975

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     44971
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 707 (s.o.)
Radgröße                       7Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55024001) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe      77-170            205/50R17         M+S R09 T89 T93                   A02 A04 A05
346C, 346R         77-170            205/50R17         R37 T89 T93                       A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116*                                                                       A14 A19 A71
0112, 0146*..                                                                            B03 Cbo Cpe
                                                                                         R21 V17 S01
BMW 3er Reihe         77-170         205/50R17         M+S R09 T89 T93                   A02 A04 A05
346L                  77-170         205/50R17         T89 T93                           A08 A09 A12
e1*97/27*0097*..,                                                                        A14 A19 A71
e1*98/14*0097*..                                                                         B03 Car Lim
                                                                                         R21 V17 S01
BMW 3er- Allrad       135-170        205/50R17         R37 T89 T93                       A02 A04 A05
346X                                                                                     A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116*                                                                      A14 A19 A71
0144*..                                                                                  B03 Car Lim
                                                                                         V17 S01
BMW 3er-Compact       85-141         205/50R17         T89                               A02 A04 A05
346K                  85-141         215/45R17         T87 T88                           A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116*                                                                      A14 A19 A71
0167*..                                                                                  B03 V17 S01
BMW Z4                141            205/50R17         M+S R37                           A02 A04 A05
Z85                   141            215/45R17         M+S R37                           A08 A09 A10
e1*2001/116*0219*..   141            225/45R17                                           A14 A19 B03
                                                                                         Cbo S01



Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44971 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.




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Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                         Brock GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5

T87        Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88        Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89        Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T93        Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1      205/40R17       225/35R17
Nr. 2      205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3      215/40R17       245/35R17
Nr. 4      215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6      225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7      225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 8      225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 9      235/40R17       265/35R17, 275/35R17
Nr. 10     235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 11     235/50R17       255/45R17
Nr. 12     235/55R17       255/50R17
Nr. 13     245/40R17       255/40R17, 275/35R17
Nr .14     245/45R17       275/40R17
Nr. 15     255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44971 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 21.Mai 2003




Bohlander                                                                   00051304.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim