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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-024001-A28-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 707
Radgröße                       7Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X10            B8 707 X10/N40 Ø76,9xØ72,6          5/120/72,6         38        650    1975

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 707 (s.o.)
Radgröße                       7Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55024001) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer                          55-024001-A28-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe         66-125        205/50R17      R37                            A02 A04 A05
3/CG                  66-125        215/45R17      K07 K08 R37                    A06 A08 A09
e1*93/81*0017*..,     66-125        225/45R17      K49 K50 R35                    A12 A14 A19
e1*98/14*0017*..                                                                  Com K02 L01
                                                                                  R21 V17 S01
BMW 3er Reihe         77-170        205/50R17      M+S R09 T89 T93                A02 A04 A05
346C, 346R            77-170        205/50R17      R37 T89 T93                    A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*    77-170        215/45R17      K07 T87 T88 T91                A12 A14 A19
0112, 0146*..         77-170        225/45R17      K02 K07 K08 K11 R35 T90 T91    A71 B03 Cbo
                                                                                  Cpe R21 V17
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe         77-170        205/50R17      M+S R09 T89 T93                A02 A04 A05
346L                  77-170        205/50R17      T89 T93                        A06 A08 A09
e1*97/27*0097*..,     77-170        215/45R17      K07 T87 T88 T91                A12 A14 A19
e1*98/14*0097*..      77-170        225/45R17      K02 K07 K08 K11 T90 T91        A71 B03 Car
                                                                                  Lim R21 V17
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe         75-142        205/50R17      R37                            A02 A04 A05
3B, 3/B               75-142        215/45R17      K07 K08 R35 R37 T87 T88        A06 A08 A09
F920,                 75-142        225/45R17      K49 K50 R35 R37                A12 A14 A19
e1*93/81*0016*..                                                                  Cbo Cpe K02
                                                                                  L01 R21 V17
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe         66-142        205/50R17      R37 T89 T93                    A02 A04 A05
3C, 3/C               66-142        215/45R17      K07 K08 R35 R37 T87 T88 T91    A06 A08 A09
F547,                 66-142        225/45R17      K49 K50 R35 R37                A12 A14 A19
e1*93/81*0015*..                                                                  Car K02 L01
                                                                                  Lim R21 V17
                                                                                  S01
BMW 3er- Allrad       135-170       205/50R17      R37 T89 T93                    A02 A04 A05
346X                  135-170       215/45R17      K07 R37 T87 T88 T91            A06 A08 A09
e1*98/14*,2001/116*   135-170       225/45R17      K02 K07 K08 K11 T90 T91        A12 A14 A19
0144*..                                                                           A71 B03 Car
                                                                                  Lim V17 S01
BMW 3er-Compact       85-141        205/50R17      T89                            A02 A04 A05
346K                  85-141        215/45R17      T87 T88                        A06 A08 A09
e1*98/14*,2001/116*   85-141        225/45R17      K07                            A12 A14 A19
0167*..                                                                           A71 B03 V17
                                                                                  S01
BMW Z3                141-170       225/45R17      Cbo Cpe                        A02 A04 A05
R/C                   85-110        215/45R17      Cbo K02 K08                    A06 A08 A09
e1*93/81*0029*..,     85-110        225/45R17      Cbo K02 K08                    A12 A14 A19
e1*98/14*0029*..      85-125        215/45R17      Cbo Z3N                        K01 K07 S01
                      85-125        225/45R17      Cbo Z3N




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-024001-A28-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4                141            205/50R17         M+S R37                           A02 A04 A05
Z85                   141            215/45R17         M+S R37                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0219*..   141            225/45R17                                           A10 A14 A19
                                                                                         B03 Cbo S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-024001-A28-VTGA01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

L01     Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             55-024001-A28-VTGA01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                         Brock GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T87        Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88        Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89        Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T90        Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91        Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T93        Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse     Hinterachse

Nr.    1   205/40R17       225/35R17
Nr.    2   205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    3   215/40R17       245/35R17
Nr.    4   215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z3N    Rad-Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab EWG-Nr.
e1*93/81*0029*08. (Facelift ´99 mit breiter Karosserie an Achse 2)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        55-024001-A28-VTGA01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 21.Mai 2003




Bohlander                                                                   00051305.DOC




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