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							                                                                                                                Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0283-14-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000726
                            ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: eB1-509
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 16.03.2019
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                                                                                                                                         Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                          : BMW AG



                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 5J X 19 H2                  Einpreßtiefe (mm)        : 28
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                            3594-02             eB1                        ohne                        66,6                      520     2200    02/19
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/01*0726*02




                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     i-Reihe MJ 2017
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
                            BMWi-1       e1*2007/46*1213*..  75      155/70R19 M+S 12K; 51G; 52J                            ab
                                                                                                                            e1*2007/46*1213*07;
                                                                                                                            i3s MJ 2017;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                 Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0283-14-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000726
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: eB1-509
                            Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 16.03.2019
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                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                 konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
R124 E1*124R00/01*0726*02




                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.